Die Kölner Oper ist nicht verpflichtet, einem Fotojournalisten der Axel-Springer AG Aufnahmen während einer Theaterpremiere zu erlauben.
Dieses hat das Verwaltungsgericht Köln mit einem Urteil vom 05.05.2011 entschieden.
Hintergrund des Streits war die Premiere “Samson und Dalila”, welche wegen ihrer umstrittenen Massenvergewaltigungs- und Nacktszenen im Fokus der Öffentlichkeit stand.
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Die Kölner Oper ist nicht verpflichtet, einem Fotojournalisten der Axel-Springer AG Aufnahmen während einer Theaterpremiere zu erlauben.