Im Wettbewerbsrecht wird gerne von sogenannten Regelstreitwerten ausgegangen. Solche angeblichen üblichen Streitwerte für wettbewerbsrechtliche Verfahren gibt es aber nicht.
Dies hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 22.01.2015 – Az.: I ZR 95/14 noch einmal deutlich betont.
Regelstreitwert ist gesetzeswidrig
Nach Ansicht der obersten deutschen Richter existiert ein Regelstreitwert in Wettbewerbssachen nicht Ein solcher angeblicher Regelstreitwert ist nicht mit den Vorschriften des § 3 ZPO und des § 51 Abs. 2 GKG nicht vereinbar, die eine Ermessensausübung des jeweiligen Gerichts vorsehen.
Es ist vielmehr immer eine Frage des Einzelfalls und eine Ermessensausübung des Gerichts, was für ein Streitwert das jeweilige Verfahren hat.
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