Kohl Zitate bleiben verboten

gesetz

Die Ghostwriter des Buches „Vermächtnis-  die Kohl Protokolle“ Dr. Heribert Schwan und Tilman Jens dürfen ausgewählte Zitate des Altkanzlers Helmut Kohl nicht weiter verwenden,

Dies teilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln mit (PM 11/15 vom 05.05.2015).

Senat geht über das erste Urteil hinaus

Auch vor dem OLG Köln obsiegt Altkanzler Kohl in einem einstweiligen Verfügungsverfahren vollumfänglich gegen Dr. Heribert Schwan, Tilman Jens und den Verlag Random House. Der 15. Zivilsenat hat die Berufung gegen das Urteil des LG Köln vom 13.11.2014 (Az.: 14 O 315/14) zurückgewiesen und den Tenor sogar auf alle streitgegenständlichen Zitate erweitert (OLG Köln PM 11/15).

konkludente Geheimhaltungspflicht

Begründet wurde das Verbot hinsichtlich des Beklagten Dr. Schwan mit einer vertraglichen, konkludent getroffenen Geheimhaltungspflicht gegenüber seinem ehemaligen Auftraggeber Dr. Kohl. Hinsichtlich der weiteren Beklagten Tilman Jens und dem Verlag Random House folge das Verbot nach Ansicht der höchsten Kölner Robenträger aus einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts und des Rechts am gesprochenen Wort. Insbesondere sei dies bei der ungenehmigten Weitergabe von Tonbandaufnahmen in wörtlicher Rede gegeben. Ebenso liege ein Verstoß dann vor, wenn sich die Presse in rücksichtsloser Weise über die schützenswerten Belange des Betroffenen hinwegsetze. Eine solche Fallkonstellation sei anzunehmen, so das OLG Köln.

BGH hat das letzte Wort

Da damit der Rechtsweg des einstweiligen Verfügungsverfahrens endet, werden die Rechtsfragen in einem Hauptsacheverfahren abschließend vom Bundesgerichtshof geklärt werden müssen. Der Verlag Random House soll nach Informationen des Börsenblatts schon Hauptsacheklage erhoben haben. Heribert Schwan gibt sich nach einer Mitteilung des WDR kämpferisch: Er attestiert dem OLG Köln „keine Ahnung“ zu haben, er werde sich von niemandem „das Maul verbieten“ lassen.

Zusammenfassung

In Verfahren des Altkanzlers Helmut Kohl gegen seine früheren Ghostwriter Heribert Schwan, Tilman Jens über die Verwendung von Kohl-Zitaten in Schwans Buch “Vermächtnis – die Kohl-Protokolle” hat das Oberlandesgericht Köln das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Köln bestätigt und darüber hinaus noch den Abdruck weiterer Zitate verboten. Wie auch die Vorinstanz habe das Gericht eine konkludente vertragliche Geheimhaltungspflicht Schwans und Jens angenommen. Der Streit zwischen Kohl und den Beiden um die Herausgabe der Tonbänder mit den Interviewaufzeichnungen, ist aktuell beim Bundesgerichtshof anhängig. Der Beitrag entstand in Zusammenarbeit mit J. Panzer.

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