Kunst vs. Persönlichkeitsrecht oder das Recht am eigenen Bild


Das Recht am eigenen Bild schützt die Selbstbestimmung des Menschen über seinen Umgang mit seiner visuellen Erscheinung, sprich, man darf selbst bestimmen, ob man fotografiert wird und ob / wie diese Aufnahmen veröffentlicht werden dürfen.

Zu diesem Rechtsinstitut zählt auch bestimmen zu dürfen, ob ein Porträt verfremdet als Pop-Art Porträt verkauft werden darf oder nicht.

Dies entschied das OLG Düsseldorf in einem Rechtsstreit zwischen dem berühmten Golf-Profi Martin Kaymer und einem Händler, der verfremdete Bilder des Sportlers über seine Homepage und eine Internetauktionsplattform zum Verkauf angeboten hat.

Die Bilder zeigten eine Fotografie des Golf-Profis, die der Beklagte durch Änderung der Farbkombination im Pop Art-Stil verfremdet hatte. Der Beklagte gab als Begründung an, er huldige mit seinen Bildern den jeweiligen Prominenten. Dabei diene die Verbreitung der Porträts dem höheren Interesse der Kunst und befriedige zudem das Informationsinteresse der Allgemeinheit.

Dieser Argumentation folgten die Düsseldorfer Robenträger nicht. Das Gericht sah in der Verbreitung des Bildes einen Verstoß gegen das Recht des Sportlers am eigenen Bild und verurteilten den Beklagten zur Unterlassung und zum Schadensersatz.
Zur Begründung führten die Richter aus, dass ein höheres und überwiegendes Interesse der Kunst bei dem Pop-Art-Bild nicht feststellbar sei. Die Bilder, bei denen der dekorative Charakter im Vordergrund stehe, wiesen über rein handwerkliches Können hinaus keinen künstlerischen Gehalt auf. Auch komme ihnen lediglich ein sehr geringer Informationswert für die Allgemeinheit zu. Sie dienten vielmehr vorrangig kommerziellen Interessen. Es überwiege daher das Recht des Klägers, selbst über die Verwendung von Bildnissen seiner Person zu kommerziellen Zwecken zu bestimmen.
(OLG Düsseldorf, Urteil vom 23. Juli 2013, Az. I-20 U 190/12)


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Es ist juristisch immer schwierig, wenn es um den Bereich Kunst geht. Denn Kunst bewegt sich immer im Spannungsfeld zwischen der künstlerischen Freiheit und dem Persönlichkeitsrecht der abgebildeten Person. Dabei tendieren die deutschen Gerichten in letzten Jahr nach meiner Beobachtung sehr stark dazu, dass Persönlichkeitsrecht zu stärken. Fotografen und Künstler sollten daher vorsichtig sein, wenn sie Bilder von Personen ohne deren Zustimmung nutzen.

Mehr zu dem Thema finden Sie übrigens auf unserem Portal zu Fotorecht –
Das Recht am eigenen Bild

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