Das bekannte Download Portal lul.to, eines der größten illegale Portale für Bücher, Zeitschriften, Musik wurde jetzt von der Polizei vom Netz genommen. Nach Angaben von spiegel online sollen drei Beschuldigte in Untersuchungshaft sitzen.
Update:
Am 9.11.2017 fand ein großer Schlag gegen die Usenet Szene statt:
Sperrmitteilung lul.to
Auf der Webseite ist nur noch eine Sperrmitteilung der Polizei abzurufen. Die dort hinterlegten Inhalte dagegen sind vom Netz genommen. Insgesamt soll die Polizei mehr als elf Terabyte Daten und eine große Meng Bargeld beschlagnahmt haben.
Folgen für die Nutzer von lul.to
Nutzer der Plattform sind jetzt beunruhigt, ob Ihnen strafrechtliche Schritte drohen können. Viele der Inhalte auf der Plattform waren nur gegen Entgelt herunterzuladen. Eine Zahlungsmethode war unter anderem Amazon Gutscheine. Diese können zurückverfolgt werden. Zudem ist unklar, welche Daten durch die Polizei gespeichert wurden.
Nutzern der Plattform sollte klar gewesen sein, dass die Inhalte dort nicht legal sind. Ein E-Book, das sonst mehr als zehn Euro kostet für wenige Cent zu kaufen, kann nicht legal sein. Im Urheberrecht gilt ein strenger Sorgfaltsmaßstab, somit ist auch bei den Nutzern von einer vorsätzlichen urheberrechtlichen Verletzung auszugehen. Indem das Buch, der Film oder das Lied von lul.to gegen Bezahlung heruntergeladen worden ist, ist eine weitere Vervielfältigung eingetreten, dies ist eine urheberrechtliche Verletzung.
Abgrenzung Tauschbörse
Im Gegensatz zu klassischen Tauschbörsenfällen fehlt es hier allerdings an einer bewussten Verbreitung durch die Nutzer selbst, da diese die Inhalte »nur« heruntergeladen haben. Das Herunterladen von Inhalten ist aber juristisch nicht so gravierend, wie das Anbieten von Inhalten.
Abmahnwelle
Die Erfahrungen aus der Schließung anderen Portalen, wie zum Beispiel das 2011 geschlossene Portal Kino .to zeigen, dass die Nutzer in aller Regel nichts zu befürchten haben. Auch wenn eine urheberrechtliche Verletzung gegeben ist, so wird diese in aller Regel nicht verfolgt.
Daher konzentrieren sich die Ermittlungen auch in aller Regel auf die Betreiber, nicht aber auf die Kunden der Netzwerke. Ob dies auch lul.to so sein wird, bleibt abzuwarten.
Guthaben ist weg
Wer noch ein Guthaben auf der Plattform gehabt hat, sollte sich von diesem gedanklich verabschieden. Ansprüche gegen die Plattform Betreiber auf Rückzahlung dürfen in das Leere gehen. Insbesondere da sich die Nutzer selber einer Urheberrechtsverletzung schuldig gemacht haben, würde im Gegenteil hier sogar einer Ermittlung gegen die Nutzer selber drohen.
Auswirkungen
Welche Auswirkungen die Schließung von lul.to haben wird, ist zurzeit noch nicht absehbar. Die Erfahrungen von Kino.to zeigen aber, dass die illegale Szene wie eine griechische Hydra ist. Kaum wird ein Kopf abgeschlagen, wachsen neue Köpfe nach. Daher ist auch hier wieder zu befürchten, dass es in Kürze vergleichbare Portale wie lul.to geben wird. Nutzer von illegalen Plattformen müssen sich aber immer bewusst sein, dass es eine illegale Handlung, wenn sie etwas herunterladen!