McFly Day – Was müssen Sie rechtlich mit Ihrem Hoverboard beachten?

Paragraph_3Der 21. Oktober 2015 ist für viele Cineasten ein wichtiges Datum – denn an diesem Tag landet Marty McFly im Film „Zurück in die Zukunft II“ im 21. Jahrhundert.

Die Zukunft des Jahres 1984 ist also heute. Auch wenn das fliegende Auto noch keine Realität ist, ist es das Hoverboard tatsächlich (zumindest in Ansätzen).

Anlässlich dieses historischen Tags sorgen die österreichischen Experten des bmvit (Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie) endlich für Rechtssicherheit und beantworten die wichtigsten Fragen zum Thema: Was dürfen Sie laut den österreichischen Bestimmungen mit dem Hoverboard machen?

Auf unterhaltsame Weise geben die österreichischen Juristen einen Einblick in die aktuelle Rechtslage zum Umgang mit dem Hoverboard. Ganz grob können Sie sich merken, dass in etwa dieselben Regeln wie für ein Skateboard gelten.

Relevant ist aber welches Hoverboardmodell eingesetzt wird und ob Sie über Land oder über Wasser schwebe.

So ist ein Abstoßen auf dem Wasser nicht möglich, daher ist beim Einsatz über der Donau oder anderen Gewässern ein Pit-Bull-Modell notwenidg, also ein raketenbetriebenes Hoverboard. Ab einer Antriebsleistung von 4,4 Kilowatt müssen diese Hoverboards behördlich zugelassen werden, Hoverboard-Kapitäninnen und -Kapitäne benötigen dann auch ein entsprechendes Patent. In jedem Fall müssen sich auch Hoverboards an die Wasserstraßen-Verkehrsordnung halten.

Diese und weitere wichtigen Fragen zum Einsatz des Hoverboards finden Sie hier auf der Webseite des Ministeriums

https://infothek.bmvit.gv.at/das-duerfen-sie-mit-ihrem-hoverboard/

In diesem Sinne, willkommen zurück in der Zukunft!

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