Nachweis von Urheberrechten – Hinterlegung

Das Urheberrecht entsteht immer mit der Schaffung des Werkes selbst; das Urheberrecht muss nicht angemeldet oder in ein Register eingetragen werden. Urheberrechtlich geschützt sind alle persönlich geistigen Schöpfungen, dies sind zum Beispiel Texte, Gedichte, Lieder, Fotografien, Bilder und Kunst.

Um den Schutz durch das Urheberrecht zu behalten, ist es im Falle einer Veröffentlichung nicht notwendig auf sein Urheberrecht extra hinzuweisen oder ausdrücklich einen Disclaimer an seinem Werk anzubringen. Daher muss auch nicht das © – Copyright Zeichen verwendet werden, um auf den urheberrechtlichen Schutz hinzuweisen.

Trotzdem kann es sinnvoll sein, sein Werk zu kennzeichnen.Im Internet wird viel kopiert und mit einem entsprechenden Vermerk wird deutlich gemacht, dass das Werk geschützt ist. Zudem wird dadurch nach § 10 Abs. 1 UrhG die Urheberschaft der in dem Vermerk genannten Person bis zum Beweis des Gegenteils vermutet. Dies ist von erheblicher praktischer Bedeutung, da im Streitfall häufig sonstige Beweise für eine Urheberschaft fehlen.

Doch auch ohne Vermerk lässt sich Urheberschaft nachweisen.
Nicht empfehlenswert ist die Methode, das Werk in einem an sich selbst adressierten Brief zu schicken, um mit dem Datum des Poststempels zu beweisen, dass zu dem Zeitpunkt das Foto entstanden war. Der Brief ist kein eindeutiger Beweis dafür, dass der Briefumschlag im Zeitpunkt der Übersendung tatsächlich verschlossen war und nicht nachträglich geöffnet wurde. Dies ist nicht rechtssicher.

Rechtssicher ist die Hinterlegung des Werkes bei einem Rechtsanwalt, da dieser im Streitfall bezeugen kann, dass das Werk sich zum Zeitpunkt der Hinterlegung in Besitz des Urhebers befand.

Gerade der Zeitpunkt kann im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung wesentlich sein, da im Urheberrecht der Prioritätsgrundsatz gilt und grundsätzlich nur der erste Urheber das Urheberrecht einfordern darf.


Rechtsanwalt HoesmannHinterlegung bei Rechtsanwalt Hoesmann
Um den Urhebern einen optimalen Schutz ihrer Werke zu ermöglichen, bieten wir die Hinterlegung Ihres Werkes bei uns in der Kanzlei zum Festpreis an.

Als Anwalt bin ich ein Organ der Rechtspflege und im Falle einer Auseinandersetzung über Ihr Urheberrecht vor Gericht, hat mein Wort als Rechtsanwalt eine hohe Beweiskraft.

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