Rechtsanwalt und Medienanwalt Hoesmann ist von dem Radiosender StarFM zum Thema des Plagiats von Musikstücken interviewt worden.
Hintergrund ist das weltbekannte Lied „Staway to Heaven“ von Led Zeppelin aus dem Jahr 1971. Nunmehr behauptet ein Rechtsanwalt, dass das Intro des Liedes „Taurus“ der Gruppe „Spirit“ zustände, welche dieses bereits 1968 veröffentlicht hätte.
Von Seiten Led Zeppelin´s und auch dem Label Warner Music gab es keine Stellungnahme zu den Vorwürfen.
Ein Plagiat selbst ist die Anmaßung einer fremden geistigen Leistungen. Ob tatsächlich ein Plagiat vorliegt hängt auch immer von den Umständen des Einzelfalls ab, denn es macht einen Unterschied ob es eine legitimen Übernahme einer freier oder frei gewordener Ideen ist, oder die bewusste Übernahme oder Kopie der geistigen Leistung eines dritten.
Auch wenn die Verletzung schon mehr als 40 Jahre zurückliegt, ist der mögliche Anspruch noch nicht verjährt. Das Schutzrecht erlischt in Deutschland erst 70 Jahre nach dem Tod des längstlebenden Miturhebers, somit ist das Stück noch nicht urheberrechtsfrei.
Generell sollten Musiker das Urheberrecht ernst nehmen und sich mit den urheberrechtlichen Fragen rund um die Musik.