Rechnungen b2b-beschaffungsplattform.de und B2B Technologies

Beschaffungsplattform, b2b

Das Angebot und die Rechnungen der Chemnitzer Firma B2B Technologies Chemnitz GmbH, Geschäftsführer David Jähn, welche unter anderem die Internetplattform b2b-beschaffungsplattform.de betreibt, sind bereits mehrfach Teil juristisch Auseinandersetzungen gewesen.

Wir helfen Ihnen bei der Verteidigung gegen Rechnungen von B2B Technologies. Unsere Rechtsanwalts-Kanzlei vertritt bereits hunderte Mandanten gegen B2B Technologies und bislang musste keiner unserer Mandanten etwas an die Firma bezahlen.

Die Webseite und der Anmeldeprozess auf b2b-beschaffungsplattform.de ist so gestaltet, dass dieser von vielen Internetnutzern als “Abzocke” empfunden wird. Ob es tatsächlich eine “Abzocke” ist, mag dahinstehen, nach Ansicht verschiedenere Gerichte steht dem Geschäftsführer David Jähn zumindest keine Zahlungsansprüche zu.

Hintergrund b2b-beschaffungsplattform.de und B2B Technologies Chemnitz GmbH

Dies Firma B2B Technologies Chemnitz GmbH aus Chemnitz bietet über ihre Webseite b2b-beschaffungsplattform.de einen Restpostenverkauf aus Insolvenzmassen und Geschäftsaufgaben an.

Um die Angebote einsehen zu können, muss man sich auf der Internetwebseite des Unternehmens registrieren. Im Rahmen der Anmeldung stimmt man den AGB der Firma zu. Auf der Webseite selbst befindet sich ein Hinweis, dass mit der Anmeldung automatisch eine Mitgliedschaft abgeschlossen wird, welche 20 € im Monat und insgesamt 240 € im Jahr kostet.

Durch eine Klausel in den AGB soll zudem das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden.
Zeitnah nach der Anmeldung fordert die b2b-beschaffungsplattform.de GmbH die Zahlung der Mitgliedschaftssumme per Rechnung.

Wie bereits mehrere Gerichte entschieden, stehen der Firma aus Chemnitz keine Zahlungsansprüche gegen angemeldete Benutzer zu. Viele Gericht stufen die Klauseln als überraschende Klausel im Sinne des § 315 Abs. 1 BGB ein, infolgedessen diese Klausel nicht Vertragsbestandteil geworden sind. Nach Ansicht der Gerichte wird im Rahmen der Anmeldung nicht ausreichend auf die Entgeltlichkeit der Anmeldung und Mitgliedschaft hingewiesen. Da die Nutzer im Internet üblicherweise von einer kostenlosen Nutzung eines Marktplatzes ausgehen, ist die Entgeltlichkeit der Mitgliedschaft eine überraschende Klausel und somit nichtig.

Weitere Webseiten auf denen B2B Technolgies auf Kundenfang geht sind b2b-48.de, b2b-handelsportal.com, b2b-kundenportal.de, b2b-lagerware.de und b2b-shoppen.de. Eine vollständige Liste der Webseiten von B2B Technologies Chemnitz GmbH finden Sie am Ende dieser Seite.


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Als Rechtsanwalt habe ich bereits viel mit B2B Technologies zu tun gehabt und konnte bereits hunderten von Mandanten erfolgreich gegen Forderungen verteidigen.

Nutzer, welche sich irrtümlich auf der Webseite angemeldet haben, dürfen aus meiner Sicht als Rechtsanwalt Zahlungsaufforderungen der Firma B2B Technologies Chemnitz GmbH nicht ignorieren, da hier die Rechtslage nicht eindeutig ist.
Es kommt vielmehr auf die Umstände des Einzelfalls an und Nutzer sollten aktiv gegen Forderungen der Firma B2B Technologies Chemnitz GmbH vorgehen, wenn diese der eigenen Meinung nach zu Unrecht erhoben worden sind.

Mein Team und ich beraten Sie gerne, wenn sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung der Firma B2B Technologies Chemnitz GmbH bekommen haben und helfen Ihnen, sich gegen die Forderung von B2B Technilogies zu verteidigen!

Wir haben bereits hunderten von Mandanten erfolgreich geholfen, sich gegen die Rechnungen von B2B Technologies zu verteidigen, bundesweit!

Auch für das Nachrichtenmagazin Stern haben wir als Experten für Forderungen der Firma b2b Technologies Stellung genommen.

englischInformation in English:
https://hoesmann.eu/payment-claims-from-b2b-beschaffungsplattform-de-and-b2b-technologies/


 

Diese Rechnung sollten Sie nicht ignorieren:

b2b-beschaffungspalltform

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Ignorieren Sie keine Rechnung von B2b Technologies.

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