Rechnungen von meinekochidee.de B2B Web Consulting GmbH

meinekochidee.de

Bei der Webseite meinekochidee.de handelt es sich um eine von der Firma B2B Web Consulting GmbH betriebenes, kostenpflichtiges Internetportal.

Nutzer, die sich versehentlich auf der Webseite meinekochidee.de sollten die Rechnungen von B2B Web Consulting nicht ignorieren!

Hintergrund meinekochidee.de

B2B Web Consulting GmbH betreibt die Webseite meinekochidee.de. Auf dieser Webseite werden angeblich mehr als 20.000 Kochrezepte angeboten. Um sich die Kochrezepten auf meinekochidee.de anzusehen, muss man sich unter Angabe persönlicher Daten anmelden.

Leider sehen viele Nutzer nicht, dass das Angebot meinekochidee.de von B2B Web Consulting GmbH kostenpflichtig ist. Mit der Anmeldung schließt man, ohne deutlich darauf hingewiesen zu werden, ein 2 jähriges Abo zu einem Monatspreis von 19,90 EUR monatlich ab. Durch eine Klausel in den AGB soll zudem das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden, da sich das Angebot von meinekochidee.de angeblich nur an Gewerbetreibende richtet. Die Überraschung kommt erst, wenn eine Rechnung über 238,80 EUR kommt.

Werbung über Facebook

meine Kochidee macht vor allem Werbung über Facebook. Es gibt eine Gruppe mit dem Titel „eigenes“. Diese verspricht Rezepte und Koch- und Backideen und verlinkt auf die Webseite von meinekochidee.de. Ein Hinweis auf die Kostenpflicht, findet sich auf der Facebook Seite nicht.

Kosten werden übersehen

Viele Nutzer übersehen den Kostenhinweis und empfinden die Rechnung als „Abzocke“. Leider sehe es die Gerichte zum Teil anders, und es gibt tatsächlich Urteile, in denen vergleichbare Angebote als rechtmäßig angesehen wurden, da ja tatsächlich ein Hinweis auf die Kosten erfolgte.

anwaltWir helfen Ihnen

Wir helfen Ihnen, wenn Sie eine Rechnung von B2B Web Consulting GmbH für ein angebliches kostenpflichtiges Abo für meinekochidee.de bekommen haben.

Nach unserer Rechtsansicht stehen den Betreibern der Abo-Seite meinekochidee.de keine Zahlungsansprüche zu. Die Klauseln in den AGB sind überraschend und daher nicht Teil des Vertrages, juristisch somit nichtig.

Es wird auch nicht ausreichend auf die Kosten der Mitgliedschaft hingewiesen. Im Internet gehen Nutzer üblicherweise von einem kostenlosen Zugangs aus, daher ist die Entgeltlichkeit der Mitgliedschaft eine überraschende Klausel und somit nichtig.

Rechtsanwalt Hoesmann

Als Rechtsanwalt habe ich leider viel mit solchen Fällen zu tun. Ich konnte in der Vergangenheit hunderten von Mandanten erfolgreich gegen Forderungen von vergleichbaren Unternehmen wie B2B Web Consulting GmbH verteidigen.

Betroffene sollten sich wehren und aktiv gegen Forderungen der Firma B2B Web Consulting GmbH vorgehen, wenn diese der eigenen Meinung nach zu Unrecht erhoben worden sind.

Mein Team und ich beraten Sie gerne, wenn sie eine entsprechende Zahlungsaufforderung der Firma B2B Web Consulting GmbH bekommen haben und helfen Ihnen, sich gegen die Forderung von B2B Web Consulting GmbH s zu verteidigen!

Wir haben bereits hunderten von Mandanten erfolgreich geholfen, sich gegen angebliche Rechnungen von B2B Unternehmen zu verteidigen, bundesweit!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung, bundesweit!

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    office@hoesmann.eu

     

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