In Saarbrücken wurde gerade umfangreich der Sperrbezirk ausgeweitet. Juristischer Hintergrund ist eine sog. Sperrgebietsverordnung, welche jede Gemeinde für ihr Gemeindegebiet erlassen darf.
Eine Sperrgebietsverordnung besagt, dass Prostitution nicht in der Öffentlichkeit und Autos und nur außerhalb des Sperrgebietes ausgeübt werden darf. Zum Sperrgebiet gehören traditionell die Innenstadt, bestimmte Straßenzüge. Häufig ist in dieser auch geregelt, dass ein bestimmter Abstand zu Seniorenheimen, Kirchen, Krankenhäusern, Kinder und Freizeiteinrichtungen, sowie Schulen eingehalten werden muss. Der genaue Umfang und die Lage des Sperrbezirks ist häufig in der Verordnung auf einer Karte verzeichnet.
Im Bereich der Wohnungsprostitution und Bordellbetriebe sehen viele Städte wegen der, “milieubedingten Unruhe im Zusammenhang mit Prostitution” dieses sehr ungern und daher muss zum Teil vor Inbetriebnahme der Wohnungen ein Antrag zur gewerblichen Nutzung beim Bauaufsichtsamt gestellt werden.
Auch wenn dies in erster Linie den Mieter selbst betrifft, kann auch der Eigentümer der Wohnung im Falle einer gewerblichen Vermietung zur Verantwortung gezogen werden. Insbesondere wenn umfangreiche Baumaßnahmen im Vorfeld durchgeführt wurden, die eine entsprechende Nutzung erst ermöglichen, ist eine Verantwortung des Vermieters gegeben.
Wird dieser Antrag nicht gestellt und die Bauaufsichtsbehörde auf Anzeige eines Dritten tätig, können empfindlich Geldstrafen drohen.
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Die Sperrbezirksverordnung und auch die Bauordnung sind ernst zu nehmen, da Verstöße schnell mit einer empfindlichen Geldstrafe verfolgt werden können. Bevor eine entsprechende Tätigkeit aufgenommen wird, ist daher die Adresse zu prüfen, ob diese innerhalb des Sperrgebietes liegt.
Vor der Investition in die Immobilie ist auch mit dem Bauamt Kontakt aufzunehmen, um eine entsprechende Nutzungsänderung der Wohnung zu beantragen. Als Vermieter sollte die Tätigkeit als gewerblicher Vermieter angemeldet werden, wenn der Betrieb tatsächlich aufgenommen wird.