Schadensersatz für schlechte Fotos

Wenn der beauftragte Fotograf nach Ansicht der Kunden schlecht arbeitet, stellt sich die Frage, ob es Schadensersatz für schlechte Fotos gibt. Der Kunde hat häufig konkrete Vorstellungen darüber, wie die Fotos später aussehen sollen. Entsprechen dann die fertigen Fotos nicht den Wünschen des Kunden, will dieser häufig eine Schadensersatz für schlechte Fotos haben. Ich zeige Ihnen, wann ein solcher Schadensersatz möglich ist.

Kein Recht auf Schönheit

Es gibt kein Recht auf Schönheit. Das bedeutet, dass das bloße Nichtgefallen der Bilder nicht ausreicht, um eine mögliche Honorarzahlung an den Fotografen zu verweigern.

Schadensersatz für schlechte Fotos

Es gibt zahlreiche Fälle, bei den die Rechtsprechung einen Schadensersatz für schlechte Fotos zuerkannt hat. Ob und wann ein Schadensersatz für schlechte Fotos zuerkannt wird, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Handwerkliche Fehler

Als Fotograf schuldet man juristisch eine Leistung »mittlerer Art und Güte«. Das bedeutet, dass man darauf achtet, ob die Fotografien handwerklich in Ordnung sind und dem Maßstab vergleichbarer Fotoaufnahmen entsprechen. Tun diese Fotos das nicht, dann kann aufgrund der handwerklichen Fehler ein Schadensersatz für schlechte Fotos gefordert werden.

Praktikantin statt Fotograf

Ebenso kann Schadensersatz für schlechte Fotos gefordert werden, wenn statt eines Berufsfotografen “nur” eine Praktikantin geschickt worden ist. Das Talent oder die Kreativität der Praktikantin entspricht nicht dem Leistungsstandard eines Berufsfotografen, mithin keine Leistung mittlerer Art und Güte erbracht worden ist. (AG Hannover, Az. 412 C 4005/13)

Leistungen nicht erbracht

Auch können Zahlungen verweigert werden, wenn vorher zugesagte Leistungen nicht erbracht worden sind. Wird zum Beispiel eine komplette Dokumentation der Hochzeit im Vorfeld vertraglich vereinbart, dann aber die kirchliche Zeremonie nicht fotografiert, berechtigt dieses natürlich das Ehepaar dazu, einen Schadensersatz für schlechte Fotos zu fordern.

Praxistipp

Gerade wenn man nicht täglich Fotoaufträge vergibt, ist die Auswahl des Fotografen häufig schwierig.

Da es sich bei dem Begriff des Fotografen nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung handelt, kann sich jeder Fotograf nennen, der möchte. Das ist ein großes, den richtigen Fotografen zu finden.

Fotograf ist keine geschützte Berufsbezeichnung

Umso wichtiger ist es daher, die Spreu vom Weizen zu trennen. Anhaltspunkte dafür, dass es ein ordentlicher Fotograf ist, ist zum Beispiel, wenn der Fotograf Mitglied im Centralverband der deutschen Berufsfotografen oder einer anderen Interessenvereinigung für Berufsfotografen ist. Ebenso sollten Sie sich im Vorfeld durch die Vorlage von Musterfotos von der Arbeit und dem Stil des Fotografen überzeugen.

Halten Sie die wesentlichen Absprachen unbedingt schriftlich in einem Vertrag fest.

Ich helfe bei einer Auseinandersetzung

Kommt es später zu einem Streit mit dem Fotografen über die Qualität der Fotografien, stehen wir Ihnen gerne als Ansprechpartner zur Verfügung. Als eine auf das Fotorecht spezialisierte Kanzlei haben wir viel mit fotorechtlichen Fragen zu tun und sind auch in der Lage beurteilen zu können, ob handwerkliche Fehler bei den Fotografien vorliegen oder nicht.

Wenn Sie Fragen zum Schadensersatz für schlechte Fotos
haben, können Sie mich gerne kontaktieren.

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    Rechtsanwalt Hoesmann

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