Schadensersatz nach Friseurbesuch

Schauspieler und Models verdienen mit ihrem Aussehen Geld.

Gutes Aussehen ist ihr Kapital. Daher stehen Schauspielern und Models auch Schadensersatzansprüche zu, wenn der Friseur eine handwerklich schlecht arbeitet. Denn durch die misslungene Färbung bei einem Friseur konnte das Modell eine Zeit lang nicht in ihrem Beruf arbeiten. Sie hatte geklagt und vor dem Landgericht Köln Recht bekommen. Der Friseur muss nicht nur ein Schmerzensgeld, sondern auch den Verdienstausfall des Models bezahlen. (LG Köln Az. 4 O 381/16)

Falsche Färbung beim Friseur

Das Model kam nach mehreren Beratungsterminen zum Färben der Haare und zweier Haarteile in den Friseursalon und entschied sich für einen braun-goldenen Farbton. Nach dem Färbungsprozess musste sie allerdings feststellen, dass die Haarfarbe eher im rötlichen Bereich lag. Auch zwei weitere Behandlungen direkt am selben und am darauffolgendem Tag führten nicht zu dem gewünschten Ergebniss. Daraufhin war das Haar zu beschädigt um erneut Farbe aufzunehmen.

Falsche Färbung Verdienstausfall und Körperverletzung

Das Model machte daher vor Gericht geltend, das sie im diesem Zeitraum, weniger für Modelaufträge gebucht wurde und bei bereits festgelegten Aufträgen negatives Feedback bekam. Zudem wurde eine Beschädigung der Haarteile und eine Körperverletzung durch die ungewollte Färbung der Haare in einem roten Farbton geltend gemacht. Das Gericht gab dem Modell recht.

Friseurbesuch ist Werkvertrag

Die Grundlage für diese Schadensersatzansprüche ist der nach §631 BGB geschlossene Werkvertrag zwischen dem Model und der Friseurin. Wenn ein solcher Werkvertrag geschlossen wird, steht dem Besteller nach §633 BGB zu, dass das Werk sach- und fachgerecht gemäß der allgemeinen Regeln des einschlägigen Handwerks hergestellt ist. Ansonsten gilt die erbrachte Leistung als mangelhaft.
Da hier die Haare nicht die vereinbarte Farbe hatten, liegt hier eine mangelhafte Leistung vor.

Nachbesserung vor Schadensersatz

Bevor bei einer mangelhaften Leistung aber Schadensersatz statt der Leistung verlangt werden kann, muss zunächst dem Schuldner, hier also den Friseur, die Chance gegeben werden den Mangel zu beheben.
Dies geschah hier in Form von den zwei Nachbehandlungen, welche aber scheiterten und sogar eine weitere Schädigung der Haare der Klägerin zur Folge hatten. Daher verletzte die Friseurin ihre Pflichten aus dem Werkvertrag und hat damit die durch die fehlerhafte Leistung enstandenen Schäden, wie beispielsweise Kosten zur Behandlung der kaputten Haare oder Verdienstausfälle durch verpasste Aufträge, des Models zu ersetzten. Auch der Sachschaden an den im Besitz der Klägerin befindlichen Haarteilen kann hier geltend gemacht werden.

Schadensersatz geltend machen

Sollte also der Friseurbesuch in einem Debakel endet, kann es sich durchaus lohnen sich über Schadensersatzansprüche Gedanken zu machen. Dies lohnt sich vor allem, wenn noch andere Schäden, wie Verdienstausfälle geltend gemacht werden können wenn das Aussehen entscheidend für weitere Aufträge ist.. Bei diesem Fall vor dem LG Köln wurde der Streitwert beispielsweise auf 50.000 € festgelegt.

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