Schadensersatz wegen fehlender Urheberrechtsbenennung

abmahnungLeider mehren sich die Fälle, in denen Fotografen ihre Bilder kostenlos im Internet zur Verfügung stellen, verbunden mit der Maßgabe, dass der Name des Fotografen genannt werden muss.

Wird eines dieser kostenlos zur Verfügung gestellten Bilder genutzt, der Name des Fotografen aber nicht genannt, drohen teure Abmahnungen.

Vorsicht vor pixelio und Wikimedia

Gerade bei Fotografien aus Bilddatenbanken wie pixelio oder Wikimedia ist höchste Vorsicht geboten. Hier gibt es zahlreiche Fotografen, welche bekannt dafür sind, Verletzung des Namensnennungsrecht kostenpflichtig abzumahnen.

Verstoß gegen das Namensnennungsrecht

Zwar stellte Nutzung eines Fotos ohne Nennung des Namens tatsächlich einen Verstoß gegen das Urheberrecht dar, jedoch sind hohe Schadensersatzansprüche, welche sich häufig an der Tabelle der Mittelstandsvereinigung Foto-Marketing, die sogenannte MFM-Liste orientieren, bei solchen Fotografien nach Ansicht des BGH nicht geboten. (Urt. v. 18.09.2014, Az.: I ZR 76/13, „CT-Paradies“)

Der vom Kläger nach der Lizenzanalogie errechnete Schadensersatzanspruch von 620 € pro Fotografie ist nach den dazu bislang getroffenen Feststellungen jedenfalls nicht in dieser – vollkommen unverhältnismäßig erscheinenden – Höhe begründet. Sollte der Kläger, wie das Landgericht angenommen hat, für den Fall eines elektronischen Verweises auf seine Internetseite eine kostenlose Lizenz für die Nutzung der Fotografien angeboten haben, wäre es rechtlich unbedenklich, im Rahmen der Schadensschätzung, wie es das Landgericht getan hat, maßgeblich auf den wirtschaftlichen Wert der durch einen elektronischen Verweis bewirkten Werbung für die Internetseite des Klägers abzustellen. Das Landgericht hat diesen Wert mit 10 € pro Bild bemessen und diesen Betrag wegen fehlender Urheberbenennung des Klägers auf 20 € pro Bild verdoppelt.

Kein hoher Schadensersatz

Dies bedeutet, dass der bloße Verstoß gegen das Namensnennungsrecht des Fotografen nicht automatisch auch hohe Schadensersatzansprüche begründet. Vielmehr ist im konkreten Einzelfall darzulegen, welchen tatsächlichen Schaden der Fotograf durch die unterbliebene Namensnennung erlitten hat.

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Auch wenn berechtigte Zweifel an der Höhe der Forderungen bei einer Abmahnung bestehen, dürfen Sie diese nicht ignorieren! Wichtig ist, dass Sie sich verteidigen. Handeln Sie hier nicht richtig, drohen möglicherweise hohe Folgekosten.

Handlungsempfehlung

Als Rechtsanwalt für Medienrecht mit einem Schwerpunkt im Fotorecht kann nicht empfehlen, Abmahnungen wegen eines Urheberrechtsverstoßes zu ignorieren.

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