Schmerzensgeld für Akt Fotos


Ein Düsseldorfer Museum muss einem Aktmodell für die Veröffentlichung von Nacktfotos 5000 € Schmerzensgeld zahlen.
Ein Akt-Foto des 37 jährigen Models wurde ohne Einwilligung des Models in einem Programmheft veröffentlicht. Das Landgericht Düsseldorf sah darin eine Persönlichkeitsrechtsverletzung und sprach der Frau das Schmerzensgeld zu; ebenso untersagte das Gericht auch die weitere Nutzung des Fotos durch das Museum.

Hintergrund der Aufnahmen war eine Performance aus dem Jahr 2008, in welchem sich das Model im Rahmen der Ausstellung “Der verbotene Blick auf die Nacktheit” fotografieren lies. Sie erhielt eine Vergütung von 250€ für die Fotos. Von einer geplanten Veröffentlichung der Fotos in einem Programmheft sei keine Rede gewesen und der Organisator der Ausstellung bestätigte, dass die Nacktfotos ohne Freigabe der Frau weitergegeben worden seien (LG Düsseldorf, Az.: 12 O 438/10).


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Dieses Urteil unterstreicht mal wieder, wie wichtig die Beachtung von Persönlichkeitsrechten ist, aber auch, dass im Vorfeld deutliche Absprachen über die Nutzung von Bildern zu treffen sind.
Fotograf und Modell sollten sich darüber klar sein, wer die Bilder wie nutzen darf.
Als Anwalt empfehle ich, diese Vereinbarung möglichst auch schriftlich zu fixieren. Dies kann eine formlose Vereinbarung sein, wenn es aber um kommerzielle Projekte geht, sollte es möglichst ein ordentlicher Vertrag sein.
Ein solcher Vertrag kann in den meisten Fällen für verschiedenste Projekte genutzt werden.
Gerne beraten wir, wenn Sie Interesse an einem entsprechenden Vertrag für Ihre Arbeit haben.

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