Sicherheitskontrollen an Flughäfen sind für Fotografen immer wieder eine Herausforderung. Zum einen der Kampf mit der Fluggesellschaft, die wertvolle Kameraausrüstung trotz ihres Umfanges noch als Handgepäck zuzulassen, zum anderen aber auch die Auseinandersetzung mit dem Sicherheitspersonal, wenn es an die Kontrolle der Technik selber geht.
Im Rahmen dieser Kontrollen werden Fotografen immer wieder mal auch aufgefordert Fotos mit einer der Kameras zu machen. Hintergrund dessen ist, dass das Sicherheitspersonal zu überprüfen will, dass es sich tatsächlich um eine Kamera handelt und nicht um eine Attrappe.
Diese Aufforderung ergeht zurecht, wie jetzt eine Richterin des Verwaltungsgerichtes in München deutlich machte.
In dem zu Grunde liegenden Verfahren hatte sich ein Fotograf geweigert, den Auslöser seiner Kamera zu bestätigen. Hintergrund war, dass er in diesem Fall eines seiner wertvollen Bilder hätte löschen müssen. Aufgrund der gesamten Auseinandersetzung an der Sicherheitsschleuse hat der Fotograf seinen Flug verpasst.
Die Richterin machte in ihren Ausführungen nach Angaben von beck-online deutlich, dass die Aufforderung zur Erstellung eines Fotos zu Recht erging und man auch das Löschen eines Bildes hinnehmen müsse. Hintergrund sind die gestiegenen Kontrollen Maßstäbe nach dem Luftsicherheitsgesetz. (VG München (Az.: M 24 K 14.1502).
Im Ergebnis bedeutet das für Sie als Fotograf, dass sie am besten immer noch eine weitere Speicherkarte dabei haben, um bei möglichen Kontrollen nicht eines der bereits gemachten Bilder eventuell löschen zu müssen.