In der aktuellen Ausgabe der Profi Foto (Ausgabe 7/12) durfte ich mich im Namen des CentralVerbands Deutscher Berufsfotografen zu aktuellen Problemen des Urheberrechts äußern.
Es ging dabei um die Frage, ob es eine Reform des Urheberrechts geben muss, ob durch die Neuen Medien ein neues Urheberrecht nötig wird und ob Rechteverwerter stärker Aufgabe übernehmen können.
Im Ergebnis braucht es aus Sicht der Berufsfotografen keine Reform des Urheberrechts, sind die Rechte des Fotografen doch umfassend geschützt; vielmehr müssen die Rechte von Fotografen stärker beachtet werden.
Auch ist eine deutlichere Trennung zwischen dem Berufsfotografen und privaten Fotografen nötig, was sich auch in der Berechnung möglicher Schadensersatzforderungen niederschlagen sollte.
Durch die Neuen Medien ist es möglich, dass sich Anbieter bewusst in eine andere Rechtsordnung flüchten und hier bewusst Lücken des Gesetzes ausnutzen. Hier ist eine bessere, auch internationaler Rechtsdurchsetzung aus Sicht des CentralVerbands sinnvoll.
Bei den Rechteverwertern kann überlegt werden, ob es nicht spezielle Angebote seitens der Rechteverwerter für Webseitenbetreiber geben sollte, welche urheberrechtsrelevante Inhalte einstellen bzw. die Möglichkeit schaffen, dass diese durch Dritte eingestellt werden.
Zudem möchte ich noch darauf hinweisen, dass in dem Heft ein redaktioneller Fehler bei meiner Titulierung in der Überschrift steht. Ich bin nicht Fachanwalt des CentralVerbands Deutscher Berufsfotografen, sondern Rechtsanwalt und Partner des CentralVerbands Deutscher Berufsfotografen.