Der Streitwert beim “Fotoklau” im Internet wurde jetzt auch vom OLG Köln auf 3000 € festgesetzt.
Das Gericht folgt damit auch der bereits in Berlin üblichen Rechtsansicht, nach welcher bei der unberechtigten Übernahme von Fotos auf Webseiten ein Streitwert in Höhe von 3000 € anzunehmen ist.
In dem zugrunde liegenden Rechtsstreit wurde ein Foto im Rahmen einer Privatauktion auf eBay ohne die Genehmigung der Rechteinhaberin verwendet. Der Streitwert des begründeten Unterlassungsanspruchs wurde jetzt vom OLG Köln auf 3000 € festgesetzt.
Anmerkungen Rechtsanwalt Hoesmann
Das Urteil ist zu begrüßen.
Das Thema “Fotoklau” kommt in unserer anwaltlichen Praxis sehr häufig vor. Immer wieder müssen wir beobachten, dass Kollegen Abmahnungen wegen geringster Verstöße aussprechen und dabei zum Teil deutlich überhöhte Streitwerte für die Berechnung der Gebühren ansetzen. Durch dieses Urteil wird zumindest hinsichtlich der Anwaltsgebühren für mehr Klarheit gesorgt.
Wenn Sie rechtliche Fragen zum Thema haben, können Sie sich gerne unverbindlich mit uns in Verbindung setzen – der Erstkontakt ist bei uns kostenlos.
Quelle:
OLG Köln, Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11