Streitwert bei gewerblichen Bildrechtsverletzungen beträgt 6.000

paragraphDer Streitwert bei gewerblichen Verletzungen von Urheberrechten bei Fotografien wird vom OLG Köln auf 6000 € festgelegt.

Werden ohne Berechtigung Fotografien im Internet publiziert stellt dies einen Verstoß gegen das Urheberrecht des Fotografen dar. Wenn auf beiden Seiten gewerblicher Anbieter sind durch es sich um einen Fotografen auf der einen Seite und eine kommerzielle Webseite auf der anderen Seite handelt, beträgt der Streitwert im Regelfall 6000 €.

Je nach Art und Umfang dieser Rechtsverletzung ist auch eine Erhöhung dieses Streitwertes möglich.

Das Oberlandesgericht in Köln hat mit dieser Entscheidung deutlich gemacht, dass es sich der Tendenz zu einer Reduzierung der Streitwert auf 3000 € nicht anschließt. (Oberlandesgericht Köln, 6 W 123/1, Urteil vom 25.08.2014)

Zur Begründung führen die Robenträger von Rhein aus, dass die Wertfestsetzung den Angaben des Antragstellers bei der Einleitung des Verfahrens, denen indizielle Bedeutung für das grundsätzlich maßgebliche individuelle Interesse (s. Zöller-Herget, Kommentar zur ZPO, 30. Aufl., § 3 Rn. 16 „Urheberrecht“) zukommt, entspreche. Der festgesetzte Betrag stehe zudem auch in Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Senats zur Wertbemessung in Urheberrechtsstreitigkeiten der vorliegenden Art (vgl. z.B. Beschluss vom 22.11.2011, 6 W 256/11).


Rechtsanwalt Hoesmann
Anmerkung Rechtsanwalt Hoesmann
Immer wieder beobachten wir bei Abmahnungen, dass Rechtsanwälte zum Teil unangemessen hohe Streitwerte für einfache Verletzung von Urheberrechten bei Abmahnungen ansetzen. Daher prüfen wir immer, wenn wir jemanden gegen eine Abmahnung verteidigen, ob der Streitwert von dem abmahnenden Anwalt korrekt geschätzt wurde, und setzen uns im Namen unserer Mandanten gegen eine zu hohe Forderung zur Wehr. Insbesondere wenn es sich nicht um eine gewerbliche Urheberrechtsverletzung handelt und die Umstände des Einzelfalls keine Schwierigkeiten aufweisen, ist eine Reduzierung des Streitwerts vorzunehmen.

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