BGH bejaht Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen


Der BGH hat entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben.

Geklagt hatte die Naidoo Records GmbH, deren Antrag auf Auskunft der Nutzerdaten der ermittelten IP Adresse vom Landgericht Köln abgelehnt wurde, da es bei einem Titel noch kein gewerbliches Ausmaß erreicht sehe, was aber Voraussetzung für einen entsprechenden Antrag ist.

Der Bundesgerichtshof hat nun die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und dem Antrag stattgegeben.
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