Auch Fotos im Hintergrund sind geschützt

new york
Das Kammergericht Berlin entschied, dass auch “Bilder in Bildern” urheberrechtlich geschützt sind. In dem zugrunde liegenden Verfahren hatte ein bekannter deutscher Sänger auf einem Bild ein Bild seiner Kinder gezeigt. In dem dazugehörigen Beitrag ging es auch um die Beziehung des Sängers zu seinen Kindern.
Der Rechteinhaber des gezeigten “Kinderbildes” hat der Verwertung nicht zugestimmt.
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