Ungefragte Bildbearbeitung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht

kameraDer Urheber eines Fotos ist immer der Fotograf – dies ist eine Tatsache, die im Fotorecht eine erhebliche Rolle spielen kann. Inesbesondere reagieren Fotografen zum Teil sehr alllegerisch, wenn ihre Bilder ohne ihre Zustimmung bearbeitet werden.

Das Landgericht Köln hat entschieden, dass der Fotograf eine nachträgliche Bearbeitung auch durch seine Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen kann. „Ungefragte Bildbearbeitung ist ein Verstoß gegen das Urheberrecht“ weiterlesen

Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook

facebookWenn Sie sich heute auf Facebook angemeldet haben, haben sie auch den neuen Facebook Nutzungs- Bedingungen zugestimmt. Mit diesen Änderungen lässt sich Facebook eine Reihe von Rechten einräumen. Wir zeigen Ihnen die wesentlichen Änderungen.

Widerspruch gegen die Facebook Bedingungen

Wie üblich kursieren jetzt Meldungen auf Facebook, in denen einzelne Nutzer den neuen Bedingungen widersprechen. Ein solcher Widerspruch ist juristisch gesehen jedoch unbeachtlich. Wenn Sie den neuen Nutzungsbedingungen nicht zustimmen wollen, dann ist die einzige Möglichkeit, die sie haben, Facebook nicht mehr zu nutzen.

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Kündigung bei Dating-Portalen auch per Mail möglich

Partnerbörse

Den richtigen Partner zu finden ist ganz einfach – glaubt man den Werbeversprechen der Dating-Portalen. Aus diesem Grund haben sich Online-Dating zu einer beliebten Form der Partnersuche im Internet entwickelt. Die Teilnahme ich einfach gestaltet: Name eingeben, schnell die AGB akzeptieren und schon kann man den Traumpartner finden.

Wollen die Nutzer allerdings die Vertragsbeziehung beenden, so bekommen sie es häufig mit Klauseln zu tun, die eine Kündigung deutlich erschweren.

Klauseln von Partnerbörse unwirksam

Die Klauseln in den AGB führen immer wieder zu juristischen Auseinandersetzungen. In einem aktuellen Fall hatte die Be Beauty GmbH (edates.de) eine Kündigungsklausel im Vertrag eingebaut, bei der die elektronische Kündigung ausgeschlossen worden war. Das bedeutet, zur Kündigung muss ein Fax oder Brief geschrieben werden. Zusätzlich sei für die wirksame Kündigung erforderlich u.a. Transaktions- bzw. Vorgangsnummer anzugeben. Dies ist eine erhebliche Erschwerung für eine Kündigung. „Kündigung bei Dating-Portalen auch per Mail möglich“ weiterlesen

Abmahnung wegen Bildnutzung auf Amazon erfolglos

Paragraph_3Abmahnungen wegen angeblicher Bildrechtsverletzungen auf amazon sind nicht immer berechtigt.

Hintergrund sind die Nutzungsregeln von amazon, nach denen Händler, welche Fotos auf amazon hochladen, stillschweigend den Nutzungsbedingungen von amazon zustimmen. Gemäß diesen Nutzungsbedingungen dürfen Dritte die Bilder dann selbst in ihrem eigenem Angebot auf amazon nutzen. Auch wenn diese Regelung rechtlich sehr zweifelhaft ist, liegt gleichwohl eine wirksame Rechteeinräumung vor und eine vor dem Landgericht Köln verhandelte Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung war erfolglos. (LG Köln, Urteil vom 13.02.2014 – 14 O 184/13) „Abmahnung wegen Bildnutzung auf Amazon erfolglos“ weiterlesen

Amazon Marketplace: Verwendung von Produktbildern anderer Händler ist rechtswidrig


Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Internetkaufhauses amazon sind in einem wichtigen Punkt unwirksam.

Bilder von Mitbewerbern dürfen trotz einer Regelung in den AGB von amazon nicht ohne Erlaubnis des Rechteinhabers verwendet werden.
Hintergrund der Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth war ein Rechtsstreit zweier Aquaristik-Händler, die beide Waren über amazon zum Verkauf anboten.
„Amazon Marketplace: Verwendung von Produktbildern anderer Händler ist rechtswidrig“ weiterlesen

Fotografen sollten auf Nutzungsbedingungen achten


Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, bei denen Fotografen ihre Bilder online stellen können.
Bei manchen Anbietern, wie zum Beispiel fotolia oder istockphoto ist ganz bewusst ein kommerzieller Aspekt im Vordergrund der Nutzung. Bei anderen, wie zum Beispiel flickr oder picasa geht es vor allem darum, die Bilder einfach und unkompliziert dritten zeigen zu können.

Im Bereich Social Media, sprich Twitter und Facebook und Co. gibt es diverse Anbieter, welche Plattformen für die Veröffentlichung zur Verfügung stellen.
Dieses sind zum einen die Social Media Anbieter selbst, aber auch unabhängige Plattformen, die in den jeweiligen Dienst eingebunden werden können.

Die Nutzung ist meist sehr komfortabel und in der Regel auch kostenlos.
So sinnvoll und einfach viele Anbieter auf den ersten Blick sind, lauern bei doch Gefahren.
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