Anonyme Meinungsäußerung im Internet ist geschützt

paragraphDer Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat entschieden, dass Personen, die auf Internetportals durch unwahre Tatsachenbehauptungen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt werden, keinen zivilrechtlichen Anspruch auf Auskunft gegen den Betreiber des Portals haben, wer den Beitrag gepostet hat (Urteil v. 01. Juli 2014 – VI ZR 345/13). Ohne Einwilligung des Nutzers können grundsätzlich keine Daten zur Erfüllung eines Auskunftsanspruchs weitergegeben werden. Unterlassungsansprüche gegen das Portal sowie strafrechtliche Auskunftsansprüche bezüglich der Personalien bleiben davon unberührt.

In dem streitgegenständlichen Verfahren machte der Kläger, ein frei praktizierender Mediziner, einen Unterlassungsanspruch gegen den Betreiber einer Online-Bewertungsplattform für Ärzte geltend. Seit Entdeckung der falschen Bewertungen im November 2011 wurden auf der Internetseite mehrfach unwahre Tatsachen-Behauptungen anonym über den klagenden Mediziner verfasst. Hierdurch ist er seinem Persönlichkeitsrecht verletzt worden. Auf sein Verlangen hin löschte der Betreiber die Inhalte, die allerdings kurze Zeit später erneut auf der Plattform erschienen. Der Kläger wollte daher von dem Betreiber wissen, wer die Äußerungen ins Netz gestellt hat. Diese Auskunft wurde ihm jedoch verweigert. „Anonyme Meinungsäußerung im Internet ist geschützt“ weiterlesen