Amtsgericht Düsseldorf erschwert Filesharing Klagen

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Abmahnanwälte haben es vor deutschen Gerichten immer schwerer.
Immer mehr Gerichte weisen diese Klagen ab, wenn begründete Zweifel an der Täterschaft des Anschlussinhabers vorliegen.

Das Düsseldorfer Amtsgerichts ( Az.: 57 C 17825/13) hat in bemerkenswerter Klarheit eine Klage wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung durch eine Tauschbörsennutzung abgewiesen:

“Das Gericht weist darauf hin, dass nach seiner gefestigten Rechtsauffassung für den Anschlussinhaber lediglich eine sekundäre Darlegungslast dahingehend besteht nachvollziehbar einen Sachverhalt vorzutragen, aus dem sich die ernsthafte Möglichkeit der Täterschaft einer anderen Person ergibt. Sobald dieser Vortrag erfolgt ist, verbleibt es bei der vollen Beweislast der Klägerseite dafür, dass der Anschlussinhaber selbst täterschaftlich gehandelt hat, eine Beweislastumkehr ist mit der sekundären Darlegungslast nicht verbunden (mit Hinweis auf das Urteil des AG Düsseldorf 57 C 3144/13). „Amtsgericht Düsseldorf erschwert Filesharing Klagen“ weiterlesen

Haftung der Eltern für ihre Kinder im Internet


Viele Urheberrechtsverletzungen, gerade bei der Nutzung von Tauschbörsen, werden durch Kinder und Jugendliche begangen. Diese haben in der Regel aber keinen eigenen Anschluss, sondern nutzen den gemeinsamen Familienanschluss. Dieser ist in der Regel auf ein Elternteil angemeldet und wenn eine Urheberrechtsverletzung festgestellt wurde, wird die Abmahnung an den Anschlussinhaber, sprich die Eltern verwendet.

Sind die Eltern als Anschlussinhaber aber für Verstöße gegen das Urheberrecht ihrer minderjährigen Kinder überhaupt verantwortlich?
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