Modifizierte Unterlassungserklärungen können unwirksam sein

abmahnungIn vielen modifizierten Unterlassungserklärungen findet sich die Passage, dass die Unterlassungserklärung “unter der auflösenden Bedingung einer auf Gesetz oder höchstrichterlicher Rechtsprechung beruhenden eindeutigen Klärung des zu unterlassenden Verhaltens” abgegeben wird. Diese Modifikation führt nach Ansicht des Hanseatischen Oberlandesgeericht zu einer unwirksamkeit der Erklärung. „Modifizierte Unterlassungserklärungen können unwirksam sein“ weiterlesen