Forderungen aus Filesharing-Abmahnung unterliegen 3-jähriger Verjährung

filesharingErfolgreich hat sich eine Anschlussinhaberin vor dem Amtsgericht Bochum gegen eine Filesharing-Klage der Kanzlei Baumgarten Brandt gewehrt. Die Kanzlei forderte Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten aufgrund einer weit zurückliegenden Urheberrechtsverletzung.

Das Gericht folgte der von der Anschlussinhaberin geltend gemachten Einrede der Verjährung und wies die Klage ab. „Forderungen aus Filesharing-Abmahnung unterliegen 3-jähriger Verjährung“ weiterlesen

Forderungen aus Filesharing-Abmahnung unterliegen 3-jähriger Verjährung

internetErfolgreich hat sich eine Anschlussinhaberin vor dem Amtsgericht Bochum gegen eine Filesharing-Klage der Kanzlei Baumgarten Brandt gewehrt. Die Kanzlei forderte Schadensersatz und die Erstattung der Anwaltskosten aufgrund einer weit zurückliegenden Urheberrechtsverletzung.

Das Gericht folgte der von der Anschlussinhaberin geltend gemachten Einrede der Verjährung und wies die Klage ab. „Forderungen aus Filesharing-Abmahnung unterliegen 3-jähriger Verjährung“ weiterlesen

Kanzlei Hoesmann gewinnt erneut in Filesharing-Prozess gegen Baumgarten Brandt

Paragraph_3Die Kanzlei Hoesmann konnte erneut erfolgreich eine Filesharing Klage der Kanzlei Baumgarten Brandt abwehren. Die Klage wurde voll umfänglich abgewiesen. Unsere Mandantschaft muss weder für die Abmahnung, noch für unsere gerichtliche Tätigkeit etwas zu bezahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Gegenseite zu tragen.
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Kanzlei Hoesmann obsiegt im Filesharing Prozess gegen Baumgarten Brandt

icon_32In einem von der Kanzlei Hoesmann geführten Verfahren wegen einer angeblichen Urheberrechtsverletzung, wurde die Klage von der Kanzlei Baumgarten Brandt abgewiesen. Dem Kläger gelang es nicht darzulegen, dass sie tatsächlich Inhaber der Rechte sind.

Das Amtsgericht Charlottenburg hat am 06.11.2014, Geschäftsnummer 218 C 221/14, über die Zahlung von Schadens- und Aufwendungsersatz aufgrund eines behaupteten Urheberrechtsverstoßes entschieden. Im Mittelpunkt der Entscheidung stand die Aktivlegitimation der Klägerin; dies insbesondere in Verbindung mit einem Copyright-Vermerk. Nach Auffassung des Amtsgerichtes erfolgt die übliche Darstellung des Rechteinhabers in der Weise, dass zuerst das Copyright-Zeichen gesetzt wird und dahinter folgt dann der Name des Rechteinhabers. In dem vorliegenden Fall konnte nicht schlechthin ausgeschlossen werden, dass auf dem Cover ein anderer Rechteinhaber zu erkennen ist, sodass die Rechteinhaberschaft nicht dargelegt werden konnte. Daran mochte auch eine eidesstattliche Versicherung des Geschäftsführers nichts ändern, denn es handelt sich nicht um einen im Zivilprozess erforderlichen Strengbeweis, sondern lediglich um einen schlichten Sachvortrag. Infolgedessen wurde die Klage mangels Aktivlegitimation abgewiesen. „Kanzlei Hoesmann obsiegt im Filesharing Prozess gegen Baumgarten Brandt“ weiterlesen