Berichterstattung über Kinder Prominenter

Über Kinder von prominenten Mitmenschen darf in der Zeitung berichtet und auch deren Vorname und Alter genannt werden. Voraussetzung dafür ist aber nach Ansicht des BGH, dass es sich um bereits bekannte Informationen handelt.

Hintergrund der Klage war die Veröffentlichung eines Beitrages in der Zeitschrift „Viel Spaß“. Der Beitrag berichtete über die Ehe der Adoptiveltern der Kinder, in welchem die Kinder beim Name und Alter benannt wurde. Die Klage gegen die Nennung des Namens hatte sowohl beim Landgericht Hamburg (Urteil vom 13. Januar 2012 – 324 O 454/11) als auch beim Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg (Urteil vom 24. April 2012 – 7 U 5/12) Erfolg.  „Berichterstattung über Kinder Prominenter“ weiterlesen