Die strafbewehrte Unterlassungserklärung

icon_40Nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung kann bei einer urheberrechtlichen Verletzung die Wiederholungsgefahr ausgeräumt werden. Fehlerhafte Unterlassungserklärungen können hohe Kosten nach sich ziehen. 

Mit einer urheberrechtlichen Abmahnung ist in der Regel auch die Verpflichtung verbunden, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Häufig ist in der Abmahnung eine vorformulierte Unterlassungserklärung beigefügt. Ob diese mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschrieben wird oder eine eigene, sprich modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben wird, sollte unbedingt durch einen Rechtsanwalt geprüft.

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