Strafbare Schulfotografie?

Das Geschäftsmodell der Schulfotografie erfreut sich bei vielen Fotografen großer Beliebtheit.

Der Strafsenat des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hat in einem Grundsatzurteil über die Rechtmäßigkeit des Angebots von Schulfotografen entschieden. Der BGH sieht bereits in dem Angebot des Fotografen von Sachleistungen oder Geldleistungen an die Schule die Möglichkeit einer Bestechung, da einem Amtsträger ein Vorteil angeboten wird.

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