BGH bejaht Auskunftsanspruch gegen Internet-Provider über Nutzer von IP-Adressen


Der BGH hat entschieden, dass ein Internet-Provider dem Rechtsinhaber in aller Regel den Namen und die Anschrift derjenigen Nutzer einer IP-Adresse mitteilen muss, die ein urheberrechtlich geschütztes Musikstück offensichtlich unberechtigt in eine Online-Tauschbörse eingestellt haben.

Geklagt hatte die Naidoo Records GmbH, deren Antrag auf Auskunft der Nutzerdaten der ermittelten IP Adresse vom Landgericht Köln abgelehnt wurde, da es bei einem Titel noch kein gewerbliches Ausmaß erreicht sehe, was aber Voraussetzung für einen entsprechenden Antrag ist.

Der Bundesgerichtshof hat nun die Entscheidungen der Vorinstanzen aufgehoben und dem Antrag stattgegeben.
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Gastbeitrag für den Mediendienst Kress – Eigene Meinung hat in Zitaten nichts zu suchen

Für den bekannten Mediendienst Kress hat Herr Rechtsanwalt Hoesmann einen Gatsbeitrag zu dem BGH Urteil “Eva Hermann” geschrieben.
Der BGH hat in dem Urteil, entgegen der beiden Vorinstanzen entschieden, dass ein Zitat des “Hamburger Abendblatt” rechtmäßig gewesen ist und damit eine kontroverse Diskussion ausgelöst.

Für Journalisten stellt sich damit die Frage, wie sie eigentlich rechtlich ordnungsgemäß zitieren. In dem Gatsbeitrag versucht Rechtsanwalt Hoesmann Antworten auf diese Frage zu geben.

Link: Gastbeitrag von Tim Hoesmann (Kanzlei Hoesmann):Eigene Meinung hat in Zitaten nichts zu suchen

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