Schlechte Kundenbewertungen können eine zulässige Meinungsäußerung darstellen

JustiziaEinkaufen im Internet ist mittlerweile Standard. Da man aber nicht unbedingt immer jeden Anbieter kennt, sind die Bewertungen anderer Käufer oft maßgeblich für die Entscheidung für oder gegen den Online-Kauf. Diese Bewertungen der Kunden können, auch wenn sie schlecht für den Verkäufer sind, von der Meinungsfreiheit geschützt sein. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht kürzlich einstimmig. Für Händler kann dies ein Problem darstellen, denn schlechte Bewertungen sind schlecht für das Geschäft. Doch nicht jede schlechte Bewertung ist trotz des Urteils der Verfassungsrichter zulässig. „Schlechte Kundenbewertungen können eine zulässige Meinungsäußerung darstellen“ weiterlesen