Die Erstberatungsgebühr und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung durch den Rechtsanwalt

icon_32Anwaltliche Dienstleistungen kosten in der Regel Geld. Dies bedeutet nicht, dass gleich jedes Telefonat und jede E-Mail berechnet wird. Dieses ist bei vielen Kanzleien, so auch bei uns, als Erstkontakt kostenlos. Gerne hören wir uns die rechtlichen Probleme unserer Mandanten an und geben ein Angebot ab, was unsere anwaltliche Dienstleistung zur Lösung des rechlichen Problems kosten würde.

Wenn jedoch umfangreich Unterlagen und zum Teil komplette Abmahnungen ungefagt mit der Bitte um Prüfung an den Rechtsanwalt gesendet werden, kann dies bereits einen Beratungsanspruch des Rechtsanwalts begründen.

Viele Personen unterliegen in diesem Zusammenhang dem Irrglauben, dass der Rechtsanwalt erst Gebühren berechnen darf, wenn er in irgendeiner Form schriftlich etwas für den Mandanten verfasst hat. „Die Erstberatungsgebühr und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung durch den Rechtsanwalt“ weiterlesen