Neue Regelungen für Drohnen

luftbild-foto_1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat neue Regelungen für den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAV/Drohnen) erlassen. Diese Regelungen gelten für die gewerbliche Nutzung von Drohnen.

Nunmehr ist es möglich, dass Drohnen gewerblich bis zu einem Gesamtgewicht von 10 Kilo betrieben werden können, ohne dass für diese Systeme eine Einzelerlaubnis notwendig ist. Ebenso ist es jetzt auch möglich, eine Einzelerlaubnis für Flüge über Menschenansammlungen zu bekommen.

Diese Regelung gelten ausdrücklich nur für eine gewerbliche Nutzung der Drohnen. Hinsichtlich einer Nutzung der Drohne zu Sport und Freizeitzwecken bleibt es bei den bestehenden Regelungen. (1-786-16 vom 20. Juli 2016 – DOWNLOAD) „Neue Regelungen für Drohnen“ weiterlesen