JVA- Beamten darf Erotik- Chat als Nebentätigkeit untersagt werden

schadensersatzMit einer Nebentätigkeit zusätzlich zu ihrer regulären Arbeit Geld im Internet zu verdienen ist für viele Arbeitnehmer verlockend.

Ob diese Tätigkeit jedoch immer auch erlaubt ist, ist auch immer eine Frage des Einzelfalls und der Einstellung des Arbeitgebers zu der Tätigkeit. Gerade wenn es um eine Nebentätigkeit im Bereich der Erotik geht, ist Vorsicht geboten. „JVA- Beamten darf Erotik- Chat als Nebentätigkeit untersagt werden“ weiterlesen

Urheberrechtliche Abmahnung Eis.de GmbH durch Volke 2.0

abmahnungUns liegt eine urheberrechtliche Abmahnung der Eis.de GmbH aus Bielefeld vor. In dieser Abmahnung von Eis.de, ausgesprochen von Rechtsanwalt Claus Volke von der Kanzlei Volke 2.0 wird unserer Mandantschaft vorgeworfen, Produktfotografien der Eis.de GmbH unbefugt verwendet zu haben. Die Eis.de GmbH betreibt einen Onlineshop für Erotikzubehör, Bekleidung und Sexspielzeug.

Hintergrund Abmahnung eis.de

Im Rahmen der Abmahnung legt Rechtsanwalt Volke zunächst den möglichen urheberrechtlichen Verstoß dar und belegt diesen mit Screenshots. Gemäß der Abmahnung soll die Eis.de GmbH das ausschließliche urheberrechtliche Nutzungsrecht an den Produktfotos haben und durch die Publikation der Bilder ein Verstoß gegen das Urheberrecht gegeben sein.

Rechtsanwalt Volke verlangt im Rahmen der Abmahnung für die eis.de GmbH, die Publikation der Produktfotos zu unterlasse, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und Auskunft über die Nutzung zu geben. „Urheberrechtliche Abmahnung Eis.de GmbH durch Volke 2.0“ weiterlesen

Jugendschutz im Internet

Jugendschutz spielt im Internet eine wichtige Rolle und Webseitenbetreiber sollten darauf achten, dass ihre Webangebote nicht gegen den Jugendschutz verstoßen. Denn Verstöße gegen den Jugendschutz können abgemahnt werden und Abmahnungen ziehen in der Regel immer Probleme und Kosten nach sich. Besser ist es, im Vorfeld zu handeln und Abmahnungen wegen eines möglichen Verstoßes gegen den Jugendschutz zu vermeiden.

Wann eine Webseite gegen den deutschen Jugendschutz verstößt, ist immer eine Frage des Einzelfalls. Auf der einen Seite sind pornografische und voll-erotische Angebote unstreitig ein Verstoß gegen den Jugendschutz, auf der anderen Seite ist jedoch nicht jeder entblößte Busen ein Verstoß.

Es gilt beim Jugendschutz immer zu prüfen, ob Darstellung auf der Webseite geeignet ist, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen. „Jugendschutz im Internet“ weiterlesen

XXX Domains für seriöse Unternehmen?

Mit der neuen XXX Domain versucht die ICANN, einen Erotik-Bezirk im Internet einzurichten. In diesem sollen, wenn möglich alle Inhalte von Vollerotik und Erwachsenenunterhaltung gebündelt werden.
Die Anbieter von Erwachsenenunterhaltung können sich mit der Endung xxx leicht erkennbar präsentieren und sich deutlicher von klassischen Inhalten abgrenzen.
Zudem bestehen dann auch bessere Möglichkeiten, wie zum Beispiel im Bereich Jugendschutz oder auch Browserkonfiguration ganz bewusst diese Seiten sperren zu können.