Urheberrechtsverletzung durch Nutzung eines Pixelio Bildes

abmahnungDie Nutzung von Bildern der Plattform Pixeleo ist risikobehaftet. Immer wieder werden Internetnutzer abgemahnt, die ein vermeintlich kostenloses Bild von Pixelio nutzen und bei der Publikation des Bildes das Namensnennungsrecht des Fotografen nicht ausreichend beachtet haben. Das Kammergericht in Berlin hat jetzt hohen Schadensersatzforderungen eine Absage erteilt

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Abmahnung wegen fehlender Urhebernennung durch Rechtsanwalt Schlösser

abmahnungRechtsanwalt Schlösser aus Erfurt ist schon seit mehreren Jahren als Abmahnanwalt aktiv. Unserer Kanzlei liegen zahlreiche Abmahnungen vor, in denen Rechtsanwalt Schlösser urheberrechtliche Verstöße wegen fehlender Quellenangabe oder Urheberangabe bei Fotos abmahnt.

In diesen umfangreichen Abmahnungen fordert Rechtsanwalt Schlösser unter anderem Auskunft über die Herkunft des entsprechenden Fotos und die Zahlung von hohen Schadensersatz und Aufwendungsersatzansprüchen.

Was ist der Hintergrund der Abmahnung von Rechtsanwalt Schlösser?

Die der Abmahnung von RA Schlösser zugrunde liegenden Bilder wurden über Stock Foto-Datenbanken wie Aboutpixel.de angeboten. In diesen sog. Stockfoto-Datenbanken können Fotografien zu einem geringen Preis und zum Teil sogar kostenlos bezogen werden.

Leider übersehen die Nutzer dieser Datenbanken manchmal das Namensnennungsrecht des Fotografen. Diesen Fehler bei der Namensnennung mahnt Rechtsanwalt Schloesser im Namen seiner Mandanten als Verstoß gegen das Urheberrecht ab. „Abmahnung wegen fehlender Urhebernennung durch Rechtsanwalt Schlösser“ weiterlesen

Fotografen sollten auf Nutzungsbedingungen achten


Es gibt eine Vielzahl von Anbietern, bei denen Fotografen ihre Bilder online stellen können.
Bei manchen Anbietern, wie zum Beispiel fotolia oder istockphoto ist ganz bewusst ein kommerzieller Aspekt im Vordergrund der Nutzung. Bei anderen, wie zum Beispiel flickr oder picasa geht es vor allem darum, die Bilder einfach und unkompliziert dritten zeigen zu können.

Im Bereich Social Media, sprich Twitter und Facebook und Co. gibt es diverse Anbieter, welche Plattformen für die Veröffentlichung zur Verfügung stellen.
Dieses sind zum einen die Social Media Anbieter selbst, aber auch unabhängige Plattformen, die in den jeweiligen Dienst eingebunden werden können.

Die Nutzung ist meist sehr komfortabel und in der Regel auch kostenlos.
So sinnvoll und einfach viele Anbieter auf den ersten Blick sind, lauern bei doch Gefahren.
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Recht auf Namensnennung

streetfoto-3Fotografen freuen sich, wenn ihre Fotos erscheinen. Noch mehr freuen sie sich, wenn auch ihr Name genannt wird.

Häufig wird der Name jedoch unterschlagen oder erscheint völlig losgelöst vom Bild-Ort.

Namensnennung für Fotografen

Die Vorschrift des § 13 UrhG als Teil des Urheberpersönlichkeitsrechts gibt jedem Fotografen das Recht auf Anerkennung seiner Urheberschaft an dem vom ihm geschaffenen Werk, sprich dem Foto. Der Fotograf hat also einen gesetzlichen Anspruch auf Nennung seines Namens.

Hintergrund dieser Vorschrift ist sowohl der Schutz des ideellen Interesses des Fotografen, mit seiner Fotografie in Verbindung gebracht zu werden, als auch sein materielles Interesse durch die mögliche Werbewirkung einer Veröffentlichung seines Namens, da dessen Nennung Folgeaufträge nach sich ziehen kann.
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