Neue Regelungen für Drohnen

luftbild-foto_1Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat neue Regelungen für den Aufstieg von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAV/Drohnen) erlassen. Diese Regelungen gelten für die gewerbliche Nutzung von Drohnen.

Nunmehr ist es möglich, dass Drohnen gewerblich bis zu einem Gesamtgewicht von 10 Kilo betrieben werden können, ohne dass für diese Systeme eine Einzelerlaubnis notwendig ist. Ebenso ist es jetzt auch möglich, eine Einzelerlaubnis für Flüge über Menschenansammlungen zu bekommen.

Diese Regelung gelten ausdrücklich nur für eine gewerbliche Nutzung der Drohnen. Hinsichtlich einer Nutzung der Drohne zu Sport und Freizeitzwecken bleibt es bei den bestehenden Regelungen. (1-786-16 vom 20. Juli 2016 – DOWNLOAD) „Neue Regelungen für Drohnen“ weiterlesen

Urteil: Kein Domina-Studio im Gewerbegebiet


Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat entschieden, dass in einem Gewerbegebiet der Betrieb eines Domina-Studios unzulässig ist. (Urteil vom 20 September 2011; Az.: 2 K 4087/09).

In dem Gebiet ist nach Ansicht der Stuttgarter Richter die nicht genehmigte Nutzung des von der Klägerin gemieteten Wohngebäudes als Domina-Studio bauplanungsrechtlich unzulässig.

Der für das Gebiet geltende Bebauungsplan schließe Vergnügungsstätten sowie Gewerbebetriebe, die der gewerblichen Unzucht dienten aus. Dieser Ausschluss ist wirksam, da hierfür besondere städtebauliche Gründe vorliegen. Diese Gründe liegen dabei nicht in der sittlichen Bewertung des Betriebes, sondern das Gericht sah ein städtebauliches Konfliktpotenzial in dem traditionell handwerklich geprägten Gewerbegebiet. „Urteil: Kein Domina-Studio im Gewerbegebiet“ weiterlesen