Forderungen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH

GWEDer Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat entschieden, dass die Forderung eines Gewerbeauskunfts-Dienstes der Höhe nach nicht bestehen. Es handelt sich bei der Entgeltklausel um eine überraschende Klausel. Diese ist drucktechnisch unauffällig in die Gestaltung des Antragsformulars eingefügt, sodass sie vom Vertragspartner dort nicht vermutet wird.

Forderungen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH, der GWE GmbH und von Gewerbeauskunft-Zentrale.de sind immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Die GWE Wirtschaftsinformations GmbH unterhält ein Branchenverzeichnis im Internet. Um Eintragungen zu gewinnen, übersendet sie Gewerbetreibenden unaufgefordert ein Formular, welches sie unter anderem als “Eintragungsantrag Gewerbedatenbank …” bezeichnet. Viele Gewerbetreibende übersehen, dass dieses Formular ein kostenpflichtiges Abo ist und senden es ausgefüllt wieder zurück. Mit der Rücksendung ist nach Ansicht der GWE ein Zahlungsanspruch entstanden.

BGH (BGH, Urteil vom 26. 7. 2012 – VII ZR 262/11) lehnt den Zahlungsanspruch ab. „Forderungen der GWE Wirtschaftsinformations GmbH“ weiterlesen