Gewinnbenachrichtigung von PayPal


Aufgrund eines technischen Versehens hat der Internetbezahldienst zahlreiche Gewinnbenachrichtigung per E-Mail mit der Überschrift “Willste? Kriegste. Sie haben 500 Euro gewonnen” verschickt.

Im Gegensatz zu vielen Spam Nachrichten handelte es sich bei dieser E-Mail von Paypal um eine echte Gewinnbenachrichtigung; dies macht den Fall juristisch interessant und dem Empfänger steht ein Zahlungsanspruch zustehen.

Hintergrund ist der § 661 a BGB, der dem Empfänger einen Anspruch auf den versprochenen Gewinn gibt.
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