Betreiber sozialer Netzwerke können nicht zur generellen Filterung rechtwidriger Inhalte verpflichtet werden

curia
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat sich in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Betreiber eines sozialen Netzwerks im Internet nicht gezwungen werden kann, ein generelles, alle Nutzer dieses Netzwerks erfassendes Filtersystem einzurichten, um die unzulässige Nutzung musikalischer und audiovisueller Werke zu verhindern.

Nach Ansicht der Luxemburger Richter würde eine solche Pflicht sowohl gegen das Verbot verstoßen, einem Anbieter sozialer Netzwerke eine allgemeine Überwachungspflicht aufzuerlegen, als auch das Erfordernis nicht beachten, ein angemessenes Gleichgewicht zwischen dem Urheberrecht einerseits und der unternehmerischen Freiheit, dem Recht auf den Schutz personenbezogener Daten und dem Recht auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen andererseits zu gewährleisten.
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