Internationale Zuständigkeit – Abrufbarkeit genügt für Verstoß im Inland

curiaNach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Betreiber einer Website, die in Deutschland unter der Top Level Domain .de abrufbar ist, für eine Urheberrechtsverletzung auch im Ausland verantwortlich gemacht und dort verklagt werden. Sofern die Website auch vom Ausland abrufbar ist, ist eine Haftung möglich. „Internationale Zuständigkeit – Abrufbarkeit genügt für Verstoß im Inland“ weiterlesen