Host-Provider für Beiträge verantwortlich

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Ein Host-Provider kann für einen das Persönlichkeitsrecht verletzenden Blogeintrag eines Nutzers verantwortlich sein.

Die Firma Google bietet neben zahlreichen anderen Diensten auch die Möglichkeit an, einen Blog bei ihr unterhalten zu können. Bei diesem Blog fungiert sie als Host-Provider, sprich die Daten werden auf einem von ihren Servern zum Abruf bereitgehalten. Die Firma google hat jedoch keinen redaktionellen Einfluss auf die Gestaltung des Beitrags selbst.
Wie der BGH jetzt entschieden hat und, kann auch ein Host-Provider als Störer für die von ihm nicht verfasst oder gebilligte Äußerung eines Dritten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. (BGH, Urteil vom 25.10.2011, Az. VI ZR 93/10)
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