Unverpixelte Bildberichterstattung bei Überfall-Opfer zulässig

DSCF1746-Kopie-2Unfall-Opfer dürfen erkennbar und unverpixelt gezeigt werden, wenn es sich bei der identifizierenden Berichterstattung um ein Opfer eines Überfalls handelt. Dies entschied das Landgericht Essen (Urteil vom 05.06.2014, Az. 4 O 107/14). Das Landgericht folgt mit diesem Urteil der bisherigen Rechtsprechung des BGH über unverpixelte Bildveröffentlichungen (Az. VI ZR 108/10). „Unverpixelte Bildberichterstattung bei Überfall-Opfer zulässig“ weiterlesen