Strengere Regeln für Inkasso Unternehmen

InkassoAb November gelten für Inkasso Unternehmen neue, strengere Regeln. Durch das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken sind bestehen neue Informationspflichten für Inkasso Unternehmen und Rechtsanwälte, welche mit dem Einzug von Forderungen betraut sind.

Jetzt müssen Inkasso Unternehmen bereits in der ersten Mahnung gegenüber Privatunternehmen unter anderem folgende Informationen klar und verständlich übermitteln:

  • Name oder Firma ihres Auftraggebers
  • den Grund für die Forderung, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstandes und auch des Datums des Vertragsschlusses
  • konkrete Angaben zu geltend gemachten Zinsen und deren Höhe
  • Angaben zur Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten, insbesondere zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund

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Inkasso Forderungen von DEBCON GmbH / Urmann und Collegen

urmann
Ende des letzten Jahres hat die Kanzlei Urmann und Collegen Aufmerksamkeit dadurch erregt, dass Sie Ihre offenen Forderungen aus Filesharing Abmahnungen Inkassounternehmen angeboten hat.
Die DEBCON GmbH aus Witten hat offensichtlich Forderungen gekauft und verschickt nun in erste Inkassoschreiben, in welchem sie zur Zahlung einer Summe in Höhe von 1286,80 € auffordern.

Nach den uns vorliegenden Schreiben handelt es sich offensichtlich um Serienbriefe.
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