Rechnungen von DPM Consulting UG für Eintrag in Branchenbuch

DSCF4412Vorsicht vor Branchenbuchfalle!

Die DPM Consulting UG stellt Gewerbetreibenden Rechnungen für die Eintragung in ihr Branchenverzeichnis. Der Vertrag kommt schnell per Telefonkontakt zustande. Anschließend werden Beträge von über 499 € gefordert.

Wir helfen Ihnen, sich gegen eine Forderung von DPM Consulting zu verteidigen.

In zahlreichen vergleichbaren Verfahren konnten wir Mandanten erfolgreich helfen! Bislang musste noch keiner unserer Mandanten etwas an eine Abofalle bezahlen.

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Achtung bei Forderungen der Inkasso und Forderungsmanagement GmbH

2015-05-27 08 03 11Zurzeit erreichen uns viele Anfragen wegen Inkassoschreiben von Inkasso und Forderungsmanagement GmbH. Dieses Unternehmen fordert im Namen der B2B Web Consulting GmbH für eine  angeblich kostenpflichtige Mitgliedschaft auf profi-kochrezepte.de eine Summe von 334,93 € . Diese Forderungen werden über das Unternehmen Inkasso und Forderungsmanagement GmbH s.r.o. geltend gemacht. „Achtung bei Forderungen der Inkasso und Forderungsmanagement GmbH“ weiterlesen

Strengere Regeln für Inkasso Unternehmen

InkassoAb November gelten für Inkasso Unternehmen neue, strengere Regeln. Durch das Gesetz gegen unlautere Geschäftspraktiken sind bestehen neue Informationspflichten für Inkasso Unternehmen und Rechtsanwälte, welche mit dem Einzug von Forderungen betraut sind.

Jetzt müssen Inkasso Unternehmen bereits in der ersten Mahnung gegenüber Privatunternehmen unter anderem folgende Informationen klar und verständlich übermitteln:

  • Name oder Firma ihres Auftraggebers
  • den Grund für die Forderung, bei Verträgen unter konkreter Darlegung des Vertragsgegenstandes und auch des Datums des Vertragsschlusses
  • konkrete Angaben zu geltend gemachten Zinsen und deren Höhe
  • Angaben zur Inkassovergütung oder sonstige Inkassokosten, insbesondere zu deren Art, Höhe und Entstehungsgrund

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Inkasso Drohung mit „Schufa Eintrag“ kann Verbraucher in die Irre führen

icon_32Nicht jede Drohung von einem Inkasso-Unternehmen ist eine zulässige Drohung.
Obwohl eine Verbraucherin Zahlungsaufforderungen eines Inkassodienstes (Trompi Payment GmbH) bestritten hat, wurde ihr in einem „Letzten Mahnschreiben“ eine Meldung ihrer Daten an die SCHUFA in Aussicht gestellt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat dieses Mahnschreiben beanstandet und das Landesgericht Darmstadt hat der Klage des vzbv stattgegeben. ( LG Darmstadt, Urteil vom 16.10.2014, 27 O 133/14)

Das Landgericht bewertet die Formulierungen der Trompi Payment GmbH:

„Weil Sie auch keine rechtlich erheblichen Einwendungen gegen diese Forderung geltend gemacht haben, ist der Anspruch einredefrei und fällig… Hinzu kommt, dass unbestrittene und fällige Forderungen an die SCHUFA gemeldet werden können.“

als irreführend, denn für juristische Laien könnte der Eindruck entstehen, dass vorher gestellten Einwände gegen die Zahlungsaufforderungen nicht erheblich wären und somit die Meldung an die Schufa gerechtfertigt sei.

Nach Bundesdatenschutzgesetz  ist bei bestrittener Forderung die Weitergabe der Daten nicht zulässig. (dazu: OLG Celle, 13 U64/13, Urteil vom 19.12.2013) „Inkasso Drohung mit „Schufa Eintrag“ kann Verbraucher in die Irre führen“ weiterlesen

Debcon Inkasso Schreiben

debcon

Unserer Medienrechts- und Rechtsanwaltskanzlei liegen zurzeit zahlreiche Inkasso-Schreiben der Firma Debcon GmbH vor.

Bei den Debcon Inkasso-Schreiben geht in der Regel um Forderungen von Abmahnkanzleien. Uns liegen Inkassoforderungen für die Abmahnkanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller und U + C Rechtsanwälte vor. Zum Teil wird Debcon auch für die Rechteinhaber selbst tätig und mahnt dann im Auftrag der MIG Film GmbH, M.I.C.M., oder Silwa Filmvertrieb AG die Zahlung angebliche offene Forderungen ein.

Hintergrund der Debcon Forderungen

Die Debcon Inkasso Forderungen beziehen sich in aller Regel auf angebliche Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Häufig haben unsere Mandanten vor Jahren eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung bekommen. Gegen diese Abmahnung sind viele unsere Mandanten vorgegangen und haben eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben und sich gegen die Abmahnung verteidigt. Nach Abgabe der modifizierten Unterlassungserklärung haben unsere Mandanten zum Teil jahrelang nichts mehr von der Abmahnkanzlei gehört. Bis zum Eingang des Schreibens der Debcon Inkasso GmbH. „Debcon Inkasso Schreiben“ weiterlesen

Rechnungen von Premium Media Service Ltd

icon_21Aktuell beobachten wir, dass viele Rechnungen der Firma Premium Media Service Ltd verschickt werden. Diese Rechnungen in Höhe von 249 EUR werden per E-Mail einer von einem Inkassobüro Pable Domainverwaltung aus Österreich zugeschickt.

Hintergrund dieser Rechnung ist ein kostenpflichtiges Abo, welches der Nutzer angeblich abgeschlossen hat.

Von der Firma Premium Media Service Ltd. konnten wir folgende Websites im Netz finden, auf welchen sich unbedarfte Nutzer kostenpflichtig anmelden können: routenplaner-24.net, horoskop-portal-24.net, rezepte-portal-24.net und tattoo-vorlagen-24.net.

Vor dem Anegbot der Premium Media Service Ltd. können wir nur warnen. Die Firma Premium Media Service Ltd. hat ihren angeblichen Firmensitz in Belize, Casa Tropicana, Reef Village, Ambergris Caye und ist dort unter der Post Office Box 134 erreichbar. In Europa werden die Rechnungen in Höhe von 249 EUR durch die Firma Pable Domainverwaltung, Kärntner Ring 5-7, 1010 Wien in Österreich verschickt.

Die Webseiten routenplaner-24.net, horoskop-portal-24.net, rezepte-portal-24.net und tattoo-vorlagen-24.net sind so gestaltet, dass der Hinweis auf die Kostenpflicht übersehen wird. „Rechnungen von Premium Media Service Ltd“ weiterlesen

Inkasso Forderungen von DEBCON GmbH / Urmann und Collegen

urmann
Ende des letzten Jahres hat die Kanzlei Urmann und Collegen Aufmerksamkeit dadurch erregt, dass Sie Ihre offenen Forderungen aus Filesharing Abmahnungen Inkassounternehmen angeboten hat.
Die DEBCON GmbH aus Witten hat offensichtlich Forderungen gekauft und verschickt nun in erste Inkassoschreiben, in welchem sie zur Zahlung einer Summe in Höhe von 1286,80 € auffordern.

Nach den uns vorliegenden Schreiben handelt es sich offensichtlich um Serienbriefe.
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