Internationale Zuständigkeit – Abrufbarkeit genügt für Verstoß im Inland

curiaNach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) können Betreiber einer Website, die in Deutschland unter der Top Level Domain .de abrufbar ist, für eine Urheberrechtsverletzung auch im Ausland verantwortlich gemacht und dort verklagt werden. Sofern die Website auch vom Ausland abrufbar ist, ist eine Haftung möglich. „Internationale Zuständigkeit – Abrufbarkeit genügt für Verstoß im Inland“ weiterlesen

Land Berlin gewinnt Rechtsstreit die Internet-Domain berlin.com


Wie das Presse- und Informationsamt des Landes Berlin in einer Pressemitteilung erklärte, hat die Stadt Berlin den Rechtsstreit um die Domain “berlin.com” vor dem Kammergericht Berlin gewonnen.

Die Domain “berlin.com” wurde von eine US-Unternehmen genutzt, um Informationen über die Hauptstadt Berlin zu bereitzustellen.

Das Unternehmen hatte im Februar 2011 eine neue Version der Domain berlin.com mit Informationen über die Hauptstadt Berlin in deutscher Sprache freigeschaltet. Entsprechend der Unterlassungsklage des Landes Berlin hat das Kammergericht bestätigt, dass durch die Verwendung der Domain „berlin.com“ das nach § 12 BGB geschützte Namensrecht des Landes Berlin verletzt wird und bewusst eine Verwechslungsgefahr (sog. „Zuordnungsverwirrung“) zu dem offiziellen Stadtinformationssystem Berlin.de gestiftet wird.
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