Interview und Tipps zur Anmeldung auf Großhandelsplattformen – das ist reine Abzocke

MicroRechtsanwalt Hoesmann hat der Südwestpresse in Stuttgart als Rechtsexperte für ein Interview Rede und Antwort über Großhandelsplattformen gestanden und Tipps zum Umgang mit diesen Plattformen gegeben.


Großhandelsplattformen sollen eigentlich Unternehmen mit günstigen Waren versorgen. Einige Plattformen machen auch Werbung auf facebook und zum Teil melden sich viele Privatleute irrtümlich auf diesen Plattformen an.

Über einem besonders dreisten Fall berichtet jetzt die Südwestpresse in Stuttgart. Hier hat sich eine Kindergärtnerin, angelockt durch eine Facebook Werbung, bei einer Großhandelsplattform angemeldet. Jetzt fordert die Firma 240 € Mitgliedsbeitrag pro Jahr und eine Anmeldegebühr von 79 €. Die Verbraucherzentrale Stuttgart sieht in dem System der Firma eine reine Abzocke. Auch die Verbraucherzentrale in Sachsen sieht das Angebot von B2B Technologie Chemnitz GmbH kritisch und will rechtlich gegen das Unternehmen vorgehen.

Im Rahmen der Berichtserstattung hat Rechtsanwalt als Experte Tipps für die Betroffenen gegeben. Wichtig ist, so Rechtsanwalt, dass man die Forderung der Großhandelsplattform nicht ignoriert. „Interview und Tipps zur Anmeldung auf Großhandelsplattformen – das ist reine Abzocke“ weiterlesen

Interview von Rechtsanwalt Hoesmann zum Abbruch von eBay Aktionen

sat1_th_klRechtsanwalt Hoesmann hat im Sat1 Frühstücksfernsehen als Experte zu der Fragen Stellung genommen, ob der Verkäufer haftet, wenn er eine eBay Auktion abbricht, weil er den angebotenen Gegenstand anderweitig teurer verkaufen konnte.

Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe. Dieser hat entschieden, dass bei einem Abbruch der Auktion der Verkäufer zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet ist. „Interview von Rechtsanwalt Hoesmann zum Abbruch von eBay Aktionen“ weiterlesen

Interview von Rechtsanwalt Hoesmann in der Zeit

Zeit

Der Bahnstreik ist zurzeit das mediale Thema. Viele Zeitungen haben dieses Thema als Titelstory aufgenommen. Dabei wird nicht nur den Streik als solches, sondern auch über die Beteiligten und auch die Betroffenen berichtet.

Besonders im Blickpunkt der Öffentlichkeit steht der Gewerkschaftsführer der GPL Klaus Weselsky. Der Focus hat in seiner online Ausgabe über die privaten Wohnverhältnisse des Gewerkschaftsbosses berichtet und dabei auch Fotos seines Privathauses publiziert.

Für den Onlineauftritt der renommierten Wochenzeitung “Die Zeit” hat Rechtsanwalt Hoesmann als Experte für Medienrecht zu der Frage Stellung genommen, ob eine solche Berichterstattung nicht gegen das Presserecht verstößt.

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Interview von RA Hoesmann zu den Kohl Tonbändern

hoesmann-zapp-klFür das Medienmagazin »Zapp« des NDR hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den rechtlichen Problemen rund die Gesprächsprotokolle, die Heribert Schwan von Helmut Kohl aufgenommen hat, als Experte für Medienrecht Stellung genommen.

Der Journalist und Publizist Heribert Schwan hat auf Grundlage dieser Protokolle ein Buch herausgegeben. Bei diesen Protokollen handelt es sich um Mitschnitte von über 600 Stunden Gespräch des Altkanzlers mit Heribert Schwan. Gedacht waren diese Protokolle für eine Biografie.

Nachdem es zu einem Zerwürfnis zwischen Helmut Kohl und Heribert Schwan kam, wurde diese Biografie nie vollständig publiziert. Die Tonbänder wurden durch ein Urteil des OLG Köln Helmut Kohl zugesprochen.

Gleichwohl hatte Heribert Schwan zuvor Kopien der Tonbänder angefertigt und auf Grundlage der Gespräche ein eigenes, nicht durch den Altkanzler autorisiertes Buch herausgegeben. „Interview von RA Hoesmann zu den Kohl Tonbändern“ weiterlesen

Interview über die Herausgabe der Kohl Tonbänder

DRadioFür Deutschlandradio Kultur hat Rechtsanwalt Hoesmann in einem Interview zu dem Prozess um die Herausgabe der Tonbänder des Journalisten Heribert Schwan Stellung genommen.

Hintergrund ist, dass Heribert Schwan für die Autobiografie von Helmut Kohl umfangreiche Interviews mit dem Altkanzler geführt hat. Diese Interviews wurde auf Tonbändern aufgenommen, insgesamt 630 Stunden. Nachdem es zu einem Zerwürfnis zwischen Kohl und seinem Autobiografen kam, fordert Helmut Kohl nunmehr die Herausgabe der Tonbänder.

Das Gericht in der ersten Instanz, das Landgericht in Köln entschied zu Gunsten von Helmut Kohl. Gegen dieses Urteil hat Heribert Schwan Rechtsmittel eingelegt, sodass jetzt das OLG Köln über den Rechtsstreit urteilen muss.

Rechtsanwalt Hoesmann wies im Rahmen des Interviews darauf hin, dass es sich bei Mitschnitt nicht um einen zur Veröffentlichung bestimmten Mitschnitt handelte. Daher greifen presserechtliche Veröffentlichungs-Grundsätze nicht. Vielmehr geht es auch um grundgesetzliche Persönlichkeitsrecht, welches besagt, dass jedermann selbst und allein bestimmen darf, wer sein Wort aufnehmen soll sowie ob und von wem seine auf einem Tonträger aufgenommene Stimme wieder abgespielt werden darf. „Interview über die Herausgabe der Kohl Tonbänder“ weiterlesen

Rechtsanwalt Hoesmann als Experte im Spiegel zitiert

spiegel_swIn der online Ausgabe des Nachrichtenmagazins Spiegel wurde Rechtsanwalt Hoesmann als Experte zitiert. Hintergrund ist die kontrovers diskutierte Entscheidung des Landgerichts Bonn, nach welcher ein der Spam Ordner täglich zu kontrollieren ist.

Über dieses Urteil hatten wir in der letzten Woche bereits berichtet und das Thema wurde nunmehr auch vom Spiegel aufgegriffen.

Nach Ansicht von Rechtsanwalt Hoesmann, welche auch so vom Spiegel übernommen wurde, bedeutet dieses Urteil in letzter Konsequenz, dass der Spam Schutz auch abgeschaltet werden könnte.

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Interview im Stern von RA Hoesmann

stern_logoFür das Magazin Stern hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den dubiosen Angeboten der Firma B2B Technologies Stellung genommen. Die Firma, welche mit dem Angebot preiswerter Insolvenz- und Lagerware wirbt, ist bereits seit Jahren aktiv und wir haben in der Kanzlei bereits hunderte von Mandanten gegen die Forderungen der Firma verteidigt.

In dem Interview für den Stern warnt Rechtsanwalt Hoesmann vor dem Angebot der Firma und rät zur Vorsicht bei der Anmeldung.

Hat man sich doch aus Versehen angemeldet, sollten die Rechnungen und Mahnungen der Firma keinesfalls ignoriert werden. Die Rechtslage ist nicht ganz einheitlich, aber es gibt bereits zahlreiche Urteile, in denen die Firma verloren hat und irrtümlich angemeldete Nutzer nicht zahlen mussten.

Wir haben bereits hunderte von Mandanten gegen Forderungen der Firma verteidigt.

Unsere Themenseite zu dem Angebot der Firma B2B Technologies finden Sie hier:

https://hoesmann.eu/rechnungen-b2b-beschaffungsplattform-de-und-b2b-technologies/

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zu Ihrer Verfügung. „Interview im Stern von RA Hoesmann“ weiterlesen

Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?

MicroIn einem ausführlichen Interview mit dem ORF hat Rechtsanwalt Hoesmann zu den Nutzungsbedingen von WhatsApp Stellung genommen. Hintergrund waren Medienberichte, in denen es hieß, dass Nutzer sämtliche Rechte an ihren Fotos verlieren, wenn sie ihre privaten Bilder über den Smartphone-Mitteilungsdienst WhatsApp verschicken würden.

Diese Nutzungsbedingungen wurden in vielen Medien falsch zitiert, denn es ist zwischen den Statusmeldungen und den privaten Nachrichten zu unterscheiden. Private Nachrichten bleiben auch bei WhatsApp privat und dürfen nicht durch WhatsApp verwendet werden. „Verlust der privaten Bildrechte an WhatsApp?“ weiterlesen

Interview für den ORF

orfRechtsanwalt Hoesmann hat heute dem ORF, dem österreichischen Rundfunk ein Interview zu den Nutzungsbedingungen von WhatsApp gegeben.

In dem Interview ging es vor allem um die Frage, was WhatsApp mit den Inhalten seiner Nutzer machen darf. Rechtsanwalt Hoesmann betonte in dem Interview für den Rundfunk, dass es einen Unterschied zwischen den privaten Nachrichten der Nutzer und den öffentlichen Statusmeldungen gibt.

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