Radio Interview zu kino.to

Herr Rechtsanwalt Hoesmann war am 10. Juni bei dem Berliner Radiosender 98,2 Radio Paradiso im Interview zu hören.
Thema des Interviews war die Schließung von Kino.to und die sich daraus ich ergebenden rechtlichen Konsequenzen. Herr Rechtsanwalt Hoesmann nahm ausführlich zu der Frage Stellung, ob die Nutzer mit einer Strafverfolgung rechnen müssen und wieso die Schließung von kino.to rechtlich schwierig gewesen ist.

Mehr zu dem Thema lesen Sie hier: Kino.to offline – Was die Nutzer zu befürchten haben

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    Kino.to offline – Was die Nutzer zu befürchten haben

    Das größte deutschsprachige Film-Streamingportal “kino.to” wurde durch die Polizei geschlossen und zahlreiche Betreiber verhaftet. (Hintergründe auf presserecht-aktuell.de)

    Fraglich ist, ob auch die Nutzer der Plattform, sprich die Zuschauer der Filme mit straf- oder auch zivilrechtlichen Ansprüchen rechnen müssen.
    Herr Rechtsanwalt Hoesmann von Kanzlei Hoesmann aus Berlin nimmt hierzu Stellung:

    Bei der Webseite muss ganz klar zwischen den Betreibern und dem Nutzer unterschieden werden. Die Handlungen der Betreiber der Webseite sind ohne Zweifel strafrechtlich relevant und werden zu Recht von der Staatsanwaltschaft verfolgt.
    Dass die Nutzer eine strafrechtliche Verfolgung fürchten müssen, halte ich für unwahrscheinlich.

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