Zur Zeit liegen uns verstärkt Anfragen von Mandanten vor, die von der Kanzlei Rasch und Kollegen aus Hamburg verklagt worden sind. Die Kanzlei Rasch, welche unter anderem Universal Music vertritt, fordert mit diesen Klagen in der Regel einen Schadensersatz in Höhe von mehr als 2000 € und die Erstattung von Anwaltskosten in Höhe von 1000 € für eine Verletzung von Urheberrechten durch Nutzung einer Tauschbörse. „Klage der Kanzlei Rasch aus Hamburg“ weiterlesen
Verwechslungsgefahr der Marke von SKYPE und SKY
Im Markenrechtsstreit zwischen dem Pay-TV Sender Sky und dem VoIP-Telefondienst Skype hat der EuGH in einem Urteil die Verwechselungsgefahr zwischen den beiden Namen bejaht. Folge dieses Urteil ist, dass der Begriff „Skype“ nicht markenrechtlich geschützt werden kann. „Verwechslungsgefahr der Marke von SKYPE und SKY“ weiterlesen
BGH-Urteil verbietet pauschale SCHUFA Drohung bei Mahnungen
Der BGH hat entschieden, dass eine pauschale SCHUFA Drohung bei Mahnschreiben an Kunden unzulässig ist.
Es darf nicht der Eindruck erweckt werden, der Schuldner hätte keine andere Möglichkeit, als die Forderung zu begleichen. (Urteil vom 19. März 2015 – I ZR 157/13 – Schufa-Hinweis) „BGH-Urteil verbietet pauschale SCHUFA Drohung bei Mahnungen“ weiterlesen
Kanzlei Hoesmann gewinnt erneut in Filesharing-Prozess gegen Baumgarten Brandt
Die Kanzlei Hoesmann konnte erneut erfolgreich eine Filesharing Klage der Kanzlei Baumgarten Brandt abwehren. Die Klage wurde voll umfänglich abgewiesen. Unsere Mandantschaft muss weder für die Abmahnung, noch für unsere gerichtliche Tätigkeit etwas zu bezahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Gegenseite zu tragen.
„Kanzlei Hoesmann gewinnt erneut in Filesharing-Prozess gegen Baumgarten Brandt“ weiterlesen
Filesharing-Abmahnung: AG Hamburg weist Klage bei Mehrpersonenhaushalt ab
Erfolglos haben die Rechtsanwälte Rasch vor dem Amtsgericht Hamburg ein Verfahren wegen illegalem Tauschbörsenangebot gegen einen Familienvater geführt. Das Gericht verneinte eine Täter- als auch Störerhaftung des Abmahnopfers und die Klage der Rasch Rechtsanwälte wurde abgewiesen. „Filesharing-Abmahnung: AG Hamburg weist Klage bei Mehrpersonenhaushalt ab“ weiterlesen
Graffiti Künstler der East-Side Gallery klagen wegen der Verletzung ihres Urheberrechts
Graffiti Künstler der weltberühmten Berliner East-Side Gallery klagen gegen die Stadt Berlin wegen der Verletzung ihrer Urheberrechte.
Hintergrund ist die Sanierung der ehemaligen Berliner Mauer durch die Stadt Berlin und die damit einhergehende Restaurierung der Bilder. Im Rahmen dieser aufwendigen Restaurierung wurden die teilweise sehr beschädigten Bilder per Sandstrahl entfernt und dann entweder durch die Künstler selbst oder durch einen beauftragten Dritten wieder an selber Stelle aufgetragen.
Gegen diese Praxis wehren sich einige Künstler und reichen Klage beim Landgericht Berlin ein, da sie hierin eine Verletzung ihrer Urheberrecht sehen. Diesem Musterprozess hat sich auch die VG Bild Kunst angeschlossen.
Es geht im Rahmen dieses Prozesses zum einen um einen Schadensersatzanspruch gegen die Stadt Berlin, aber auch um die Frage des Urheberrechts im öffentlichen Raum.
Quelle: Tagesspiegel vom 04.05.2011
Klage wegen Twittermeldung – Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts
In einem interessanten Verfahren streiten sich zwei Rechtsanwaltskanzleien um die Frage, ob ein Tweet mit 140 Zeichen bereits eine Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts darstellt.
Wie Rechtsanwalt Marcus Dury LLM berichtet, wird er wegen der Twittermeldung “Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei Lampmann Behm Rosenbaum vor. Abgemahnt wird ein [ZENSIERT]-Film der C. Filmverleih GmbH” verklagt.
Die Klägerin, die Verleihfirma des Films, vertritt die Auffassung, dass die Twittermeldung unwahre und herabsetzende Tatsachenbehauptungen enthalte, da der Film einem falschen Genre zugeordnet worden ist.
Durch diese Zuordnung werde das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Verleihfirma verletz, was zu einer Kreditgefährdung führe.
Es wird interessant sein, wie das Gericht entscheiden wird und zeigt erneut deutlich, dass man auch bei Twitter genau auf seine Worte achten muss, wenn es um wertende Äußerungen geht.
Wenn Sie Fragen zum Unternehmenspersönlichkeitsrecht oder Äußerungsrecht haben, steht Ihnen die Kanzlei Hoesmann gerne als kompetenter Ansprechpartner zur Seite.