Widerrufsrecht

Das Widerrufsrecht gibt Verbrauchern das Recht, bestimmte Vertrag binnen zwei Wochen ohne Angaben von Gründen widerrufen zu können. Für einen Händler bedeutet dies immer ein Risiko, da sich dieser erst nach Ablauf der Frist sicher sein kann, dass das Geschäft ordentlich verbucht werden kann.

Dieses Widerrufsrecht gilt bei allen Verträgen, welche an der Haustür, bei Verkaufsveranstaltungen oder auch über das Internet zwischen einem Verbraucher und einem gewerblichen Händler geschlossenen werden. Geregelt ist es in § 312 ff BGB.

Doch dieses Widerrufsrecht gilt nicht unbeschränkt für den Verbraucher.

Im Rahmen einer kleinen Serie möchte Ihnen die Kanzlei Hoemann verschiedene Gründe vorstellen, bei denen das Widerrufsrecht für den Verbraucher ausgeschlossen ist.

Herstellung nach Kundenspezifikation – § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB

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