Fristlose Kündigung wg einer Beleidigung über Facebook ist rechtens


Das Landesarbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die fristlose Kündigung eines Angestellten rechtens ist, wenn dieser seinen Arbeitgeber auf Facebook beleidigt.

Im dem Fall hatte ein Auszubildender auf seiner privaten Facebook-Seite seinen Arbeitgeber als “Menschenschinder und Ausbeuter” bezeichnet.
Im Rahmen seines Profils gab er als eigene Position “Leibeigener” und seine Arbeit als “dämliche Scheiße”, die er “für Mindestlohn minus 20 Prozent erledigen” müsse an.
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